Nachdem gestern in einer ersten Schätzung der aktuariellen Beratung Meyerthole Siems Kohlruss (MSK) von über 1 Mrd. Euro an versicherten Schäden infolge des Tiefs „Bernd“ die Rede war (AssCompact berichtet hier), liegt nun auch eine vorläufige Prognose des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) vor. Die Versicherer gehen derzeit von einer deutlich höheren Schadenssumme aus. „Wir rechnen momentan mit versicherten Schäden in Höhe von 4 bis 5 Milliarden Euro“, erklärte der GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. „Die Schäden dürften sogar noch über denen des August-Hochwassers im Jahr 2002 von 4,65 Mrd. Euro liegen“, so Asmussen weiter. Demnach würde Tief „Bernd“ zu den verheerendsten Unwettern der jüngeren Vergangenheit zählen.
Zerstörte Infrastruktur erschwert Begutachtung der Schäden
In dieser ersten Schätzung des GDV sind die Schäden in Sachsen und Bayern noch gar nicht berücksichtigt. Die zerstörte Infrastruktur erschwere Kommunikation und Besichtigung der Schäden vor Ort und die Evaluierung der Ereignisse durch die Versicherer dauere noch an, wie der GDV weiter mitteilt. Eine aktualisierte Schadenschätzung der Juli-Unwetter kündigte der Verband für kommende Woche an.
Schadenträchtigstes Jahr seit 2002
Erst richteten Starkregen und Hagel im Juni einen geschätzten versicherten Schaden im Bereich von 1,7 Mrd. Euro an, nun folgte Tief Bernd mit seinen Verwüstungen. „Insgesamt dürfte dieses Jahr mit Stürmen, Überschwemmung, Starkregen und Hagel zum schadenträchtigsten Jahr seit 2002 werden“, meinte Asmussen. Damals schlugen Unwetterschäden mit 10,9 Mrd. Euro zu Buche.
Das sagt der GDV zu den Rufen nach einer Pflichtversicherung
In Deutschland sind zwar fast alle Wohngebäude gegen Sturm und Hagel versichert, aber nur 46% der Hausbesitzer haben eine Absicherung gegen die Folgen von weiteren Naturgefahren wie Starkregen und Hochwasser. Angesichts der verheerenden Schäden ist die Diskussion um die Einführung einer verpflichtenden Elementarschadenversicherung neu entflammt. Hier zeigt sich der GDV zurückhaltend. „Als einzelnes Instrument lehnen wir sie ab, weil sie den Anreiz nimmt, sich gegen Flut- und andere Extremwetterrisiken abzusichern“, erklärte Asmussen. Eine Pflichtversicherung könne nicht die Kosten der fehlenden Klimafolgenanpassung schultern. Für sinnvoll hält der GDV eine solche Pflicht dann, wenn sie in ein neues Gesamtkonzept für Flächen- und Bauplanung sowie den Katastrophenschutz eingebunden wäre.
Vor wenigen Tagen erst hatte der GDV in einer Stellungnahme unter anderem gefordert, das Bauplanungs- und Bauordnungsrecht entsprechend anzupassen, um künftige Schäden zu verhindern. (tk)
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