Um den technischen Fortschritt beim autonomen Fahren nicht auszubremsen, hat die Bundesregierung eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes sowie des Pflichtversicherungsgesetzes vorgelegt. Der Entwurf soll es ermöglichen, autonome Fahrzeuge im Regelbetrieb auf öffentlichen Straßen zu betreiben – bisher waren nur Erprobungen gestattet.
Regelbetrieb in festgelegtem Betriebsbereich
Die jeweiligen selbstfahrenden Kraftfahrzeuge sollen zukünftig in einem festgelegten Betriebsbereich eingesetzt werden können. Der Regelbetrieb in festgelegten Betriebsbereichen könnte beispielsweise ÖPNV-Angebote mit autonomen Fahrzeugen ermöglichen, ebenso Dienst- und Versorgungsfahrten, Betriebsshuttles usw.
Technische Anforderungen werden definiert
Der Gesetzentwurf regelt die technischen Anforderungen an die Fahrzeuge neu, klärt das Verfahren für die Erteilung einer Betriebserlaubnis durch das Kraftfahrt-Bundesamt und erteilt neue Vorgaben für den Umgang mit den Daten, die für den Betrieb des autonomen Fahrzeugs nötig sind.
Technische Aufsicht benötigt Haftpflichtversicherung
Außerdem wird durch den Gesetzentwurf der Begriff der Technischen Aufsicht eingeführt. Bei der Technischen Aufsicht handelt es sich um eine natürliche Person, die das Fahrzeug jederzeit per Fernzugriff deaktivieren kann und in der Lage ist, vorgeschlagene Fahrmanöver freizugeben und alternative Fahrmanöver vorzugeben. Der Halter eines Fahrzeugs mit autonomer Fahrfunktion soll laut Gesetzentwurf dazu verpflichtet werden, „eine Haftpflichtversicherung […] auch für eine Person der Technischen Aufsicht abzuschließen und aufrechtzuerhalten.“
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung kann hier auf der Website des Bundestages abgerufen werden. (tku)
Bild: © Lin – stock.adobe.com
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