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16. April 2024
Wie wird der „Diebstahl“ eines Fan-Schals geahndet?
Wie wird der „Diebstahl“ eines Fan-Schals geahndet?

Wie wird der „Diebstahl“ eines Fan-Schals geahndet?

Bei den DFB-Damen läuft es in der EM-Quali, die Herren-Bundesliga hat mit Bayer Leverkusen einen neuen Meister und die Spielweise der DFB-Herren macht plötzlich Lust auf die EM. Da fällt auch schon mal der Blick auf eine Diebstahl-Anklage rund um einen Fan-Schal.

Der Fan-Schal ist der ultimative Begleiter für jeden Fußballfan. Das Accessoire ist nicht nur ein Kleidungsstück, sondern ein Symbol der Verbundenheit und der Leidenschaft für den einen bestimmten Club.

Hin und wieder reizt der Schal aber auch den gegnerischen Fan. So darf man sich auch das folgende Ereignis vorstellen: Ein Eintracht-Fan hat bei einem Fußballspiel am 21.01.2023 der Frankfurter Eintracht gegen den FC Schalke 04 im Deutsche Bank Park einem Fan der gegnerischen Mannschaft einen Fan-Schal abgenommen. Beim Verlassen des Stadions hat er dem Schalke-Anhänger den Fan-Schal im Vorbeilaufen vom Hals gezogen. Als der Schalke-Fan ihn zur Rückgabe aufforderte, hat er ihn mit beiden Händen weggeschoben.

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main, die am 28.07.2023 Anklage erhob, wertete dies als Diebstahl. Da der Angeschuldigte zudem den Schalke-Fan mit Gewalt weggedrückt hat, um den erbeuteten Schal behalten zu können, erhob sie Anklage wegen räuberischen Diebstahls – einem Verbrechenstatbestand mit einer Mindeststrafe von einem Jahr. Wie gerade erst veröffentlicht wurde, folgte das Amtsgericht Frankfurt (AG) in einem Beschluss vom 23.10.2023 dieser Auslegung aber nicht. Es sah in der Handlung des Angeschuldigten keinen Diebstahl.

Angeschuldigter wollte sich Fan-Schal nicht aneignen

Die Begründung: Es fehlt an der hierfür notwendigen „Zueignungsabsicht“. Der Täter wollte den Schal nicht seinem Vermögen zuführen, sondern hatte nur die Absicht, den Eintracht-Fan zu ärgern. Laut Gericht handelt es sich deshalb lediglich um eine straflose „Gebrauchsanmaßung“ und – wäre der Schal anschließend beschädigt worden – um eine Sachbeschädigung.

Die Folge: Da das Gericht keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür sah, dass der Angeschuldigte den Schal behalten wollte, eröffnete es das Hauptverfahren nicht wegen räuberischen Diebstahls, sondern lediglich wegen Nötigung nach § 240 StGB.

Wer gewann das Spiel?

Das Fußball-Spiel selbst gewann übrigens Eintracht Frankfurt mit 3:0.

AG Frankfurt am Main, Beschluss vom 23.10.2023 – Az. 917 Ls 6443 Js 217242/23, 972 Ds 6443 Js 217242/23

Bild: © terovesalainen – stock.adobe.com