Nicht nur bei Mieterwechsel, sondern auch im Rahmen eines bestehenden Mietverhältnisses haben 40% der privaten Vermieter in Deutschland in den zurückliegenden zwölf Monaten die Miete angehoben. Laut einer repräsentativen Umfrage von immowelt sind die Gründe dafür ganz unterschiedlich: So kommen auf einen Großteil der Immobilienbesitzer enorme Kosten für die Sanierung des eigenen Gebäudebestands zu oder die Ausgaben sind durch eine erfolgte Modernisierung bereits entstanden. Gestiegene Handwerker- und Materialkosten sowie oft erforderliche energetische Sanierungen wie eine neue Heizung oder ein neues Dach sind mit hohen Investitionen verbunden. Diese Kosten könnten laut immowelt in Form von Mieterhöhungen an die Mieter weitergegeben worden sein. Nicht zu vergessen die generellen Preissteigerungen der vergangenen Jahre, die nicht nur Mietern, sondern auch Vermietern belasten.
Gerade Bestandsmieter müssen Mieterhöhung häufig akzeptieren
„Neben den gestiegenen Kosten für Lebensmittel, Dienstleistungen und Energie mussten viele Menschen auch bei der Miete tiefer in den Geldbeutel greifen“, berichtet Piet Derriks, Geschäftsführer von immowelt. Gerade Bestandsmieter hätten oft keine andere Wahl, als die Mieterhöhung zu akzeptieren. Denn wer eine neue Wohnung suche, müsse mit noch deutlich höheren Kosten rechnen. „Hinzu kommt, dass der Mietmarkt besonders in den beliebten Großstädten aufgrund der Neubauflaute nahezu leer gefegt ist“, so Derriks weiter.
Doch im Umkehrschluss offenbart die Umfrage auch, dass die Mehrheit der Vermieter – nämlich rund 60% – die Miete innerhalb eines Jahres nicht erhöht hat.
Mieter müssen im Median 7% mehr berappen
Im Median haben diejenigen Vermieter, die an der Preisschraube gedreht haben, die Miete um 7% angehoben. Die meisten Erhöhungen (44,1%) bewegten sich im Bereich von 1 bis 5%. Gut ein Viertel der Vermieter hat die Miete seiner Immobilie um 6 bis 10% erhöht.
Je nach Stadt oder Region unterliegen Mieterhöhungen bestimmten Gesetzen. So regelt die Mietpreisbremse, dass die Miete bei Neuvermietung von Bestandswohnungen maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Wenn Mieter in der Vergangenheit zu viel gezahlt haben, können sie das Geld zurückfordern. In vielen Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt existieren auch Regelungen für bestehende Mietverträge. Dann gilt eine Kappungsgrenze, die Mieterhöhungen auf 15% binnen drei Jahren limitiert. (tik)
Bild: © Togrul – stock.adobe.com
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