Mini-Solaranlagen auf dem heimischen Balkon liegen im Trend. Medienberichten zufolge, die sich auf Daten der Bundesnetzagentur berufen, hat die Zahl der Balkonkraftwerke inzwischen die Marke von einer halben Million geknackt. Damit hat sich die Zahl seit Mitte 2023 mehr als verdoppelt. Dieser Trend dürfte sich mit dem Solarpaket I der Regierung fortsetzen, das unter anderem die Inbetriebnahme von Photovoltaikanlagen auf dem Balkon vereinfacht.
Jeder Sechste mit Balkon hat oder plant eine Mini-Solaranlage
Wie eine repräsentative Umfrage im Auftrag von CHECK24 zeigt, haben oder planen 17% der Deutschen ein Balkonkraftwerk. Knapp ein Viertel der Befragten ist nach eigenen Angaben noch unentschlossen, sich eine solche Photovoltaikanlage zu installieren. Für 57% der Umfrageteilnehmer ist eine solche Anschaffung dagegen kein Thema.
„Die wachsende Beliebtheit von Balkonkraftwerken zeigt, dass Verbraucher bereit sind, in Technologien zu investieren, um ihre Energiekosten zu senken und gleichzeitig ihren ökologischen Fußabdruck zu verringern“, erklärt André Boudon, Geschäftsführer Wohngebäudeversicherungen bei CHECK24. „Versicherer passen ihre Tarife dahingehend fortlaufend an. Oft profitieren davon aber nur Neukunden. Auch deshalb lohnt es sich, regelmäßig Versicherungsangebote zu vergleichen.“
Fragezeichen rund um den Versicherungsschutz
Wie die Umfrage weiter zeigt, herrscht beim Thema Versicherungsschutz große Unsicherheit bei Verbrauchern. Demnach kennt sich nur ein Fünftel der Deutschen mit der Absicherung für ein Balkonkraftwerk aus. Laut CHECK24-Umfrage sind 81% dagegen ratlos.
Blick in die Hausratpolice
In der Regel zählen die Module eines Balkonkraftwerks zu den Haushaltsgeräten und sind somit über die Hausratversicherung abgedeckt. „Bei Anschaffung eines Balkonkraftwerks lohnt sich der Blick in die Versicherungsbedingungen der eigenen Hausratversicherung“, rät Cedric Pöppinghaus, Managing Director Hausratversicherungen bei CHECK24. „In neueren Verträgen werden Balkonkraftwerke explizit eingeschlossen. Bei älteren Verträgen ist das häufig nicht der Fall“, meint Pöppinghaus weiter.
GDV: Erweiterte Musterbedingungen für Hausratversicherung
Der GDV hatte im November 2023 erweiterte Musterbedingungen für die Hausratversicherung veröffentlicht. In dem neuen Bedingungswerk ist die Absicherung von Balkonkraftwerken eingeschlossen. Die erweiterten Musterbedingungen würden laut GDV grundsätzlich für neu abgeschlossene Hausratversicherungen gelten. Der Branchenverband empfiehlt allen Balkonkraftwerkbesitzern, mit ihrem Hausratversicherer über den bestehenden Vertrag zu sprechen. In der Regel dürften die alten Policen auf die neuen Bedingungen umgestellt werden.
Mit einer Hausratversicherung ist das Balkonkraftwerk unter anderem gegen Sturm, Hagel, Feuer und Überspannungsschäden durch Blitzschläge abgesichert.(tik)
Lesen Sie außerdem:
Bild: © Andreas Prott – stock.adobe.com
- Anmelden, um Kommentare verfassen zu können