Die Berliner Datenschutzbeauftragte hat der Deutsche Wohnen einen Bußgeldbescheid über 14,5 Mio. Euro zugestellt. Grund sind Verstöße gegen die DSGVO. Einer Mitteilung der Datenschützer zufolge haben Prüfungstermine im Juni 2017 sowie im März 2019 ergeben, dass die Deutsche Wohnen für die Speicherung personenbezogener Mieterdaten ein Archivsystem verwendet, das keine Möglichkeit vorsah, nicht mehr erforderliche Daten zu entfernen. Zudem seien die Daten gespeichert worden, ohne zu überprüfen, ob eine Speicherung zulässig oder überhaupt erforderlich sei.
Unzulässige Datenfriedhöfe
Laut den Berliner Datenschützern hätten teilweise mehrere Jahre alte private Angaben von Mietern ohne dem Zweck ihrer ursprünglichen Erhebung eingesehen werden können. Die Datenschutzbeauftragte spricht von Datenfriedhöfen. Dabei ging es unter anderem um Gehaltsbescheinigungen, Selbstauskünfte, Arbeits- und Ausbildungsverträge, Steuer-, Sozial- und Krankenversicherungsdaten sowie Kontoauszüge.
Missstände nicht beseitigt
Weil die Missstände zwischen dem ersten und dem zweiten Prüftermin nicht beseitigt wurden, falle der Bußbescheid entsprechend hoch aus. Schließlich habe die Deutsche Wohnen mehr als eineinhalb Jahre nach dem ersten Prüftermin und neun Monate nach Anwendungsbeginn der DSGVO weder ihren Datenbestand bereinigt noch rechtliche Gründe für die fortdauernde Speicherung vorgewiesen. Die Deutsche Wohnen will den Bußgeldbescheid nicht akzeptieren und „gerichtlich überprüfen lassen“. Das Unternehmen habe im Jahr 2017 „umfangreiche personelle und prozessuale Veränderungen“ eingeleitet, um den aktuellen Datenschutzanforderungen vollumfänglich gerecht zu werden.
Die Bußgeldregeln der DSGVO
Die DSGVO trat im Mai 2018 in Kraft. Die Datenschutzregeln sehen Bußgelder von bis zu 4% des Jahresumsatzes vor. Der aktuelle Fall ist der bisher mit Abstand höchste Bußgeldbescheid. Vor der Deutsche Wohnen lag das höchste Bußgeld in Deutschland bei 80.000 Euro. Dabei habe sich sogar bereits Bußgeldmildernd ausgewirkt, dass das Wohnungsunternehmen erste Gegenmaßnahmen ergriffen habe und keine missbräuchlichen Zugriffe auf die Daten nachgewiesen werden konnten. (mh)
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