AssCompact suche
Home
Assekuranz
19. Januar 2022
Was Vermittler über Technische Versicherungen wissen sollten

1 / 3

Was Vermittler über Technische Versicherungen wissen sollten

Was Vermittler über Technische Versicherungen wissen sollten

Von der Digitalisierung über die Auswirkungen der Pandemie bis hin zu steigenden Baupreisen und Nachhaltigkeit: Gerade auch die Sparte der Technischen Versicherungen ist geprägt von aktuellen Themen und Trends, wie die Versicherungsexperten Stephan Schmitz (links im Bild) und Andreas Knittel (rechts) im Interview verdeutlichen.

Herr Schmitz, Herr Knittel, Technische Versicherungen sind ja ein weites Feld. Welche Absicherungen gehören denn eigentlich alles zu diesem Bereich?

Stephan Schmitz: Bezüglich des weiten Feldes haben Sie Recht, die Technischen Versicherungen (TV) bieten ein weites Spektrum. Wir teilen die Sparten ein in Projekt- und Bestandsgeschäft, um eine erste Unterteilung zu schaffen. Zum Projektgeschäft zählen Bauleistungs- und Montageversicherung, beim Bestandsgeschäft denkt man in erster Linie an Elektronik- sowie Maschinenversicherung. Neben der Absicherung der Sachwerte in diesen Sparten ist häufig Bedarf für eine darüber hinausgehende Vermögensschaden-Deckung, also entsprechende Betriebsunterbrechungs- oder Mehrkostenversicherung.

Andreas Knittel: Ergänzend hierzu ist noch im Bestandsgeschäft die Garantieversicherung zu nennen. In dem Oberbegriff der Maschinenversicherung verbergen sich zudem zwei verschiedene Deckungen. Wir unterscheiden hier die Versicherung von fahrbaren und stationären Maschinen, bei denen jeweils separate Bedingungswerke zugrunde liegen. Neben der von Stephan beschriebenen Einteilung gibt es eine Reihe von besonderen Deckungen bzw. Produkten, die wir zu den Technischen Versicherungen zählen. Hierzu gehören zum Beispiel die Drohnenkaskoversicherung oder die Photovoltaikversicherung.

Welche Überschneidungen gibt es? Der GDV hat mehrere Musterbedingungen aufgelegt. Bringt die Vielzahl Verwirrung oder Klarheit?

Stephan Schmitz: Überschneidungen in den TV-Sparten sind selten, insbesondere in der Ausprägung der GDV-Bedingungen. Wenn diese jedoch verlassen werden, zum Beispiel bei Makler-Wordings oder Multiline-Produkten, kann es Grenzverletzungen geben. Und das führt dann zu Unsicherheiten.

Die Ansätze von TV und Industriesachversicherung sind unterschiedlich. Stark vereinfacht könnte man sagen, TV beschreibt die versicherte Sache sehr genau und bietet eine Deckung gegen (fast) alle möglichen Gefahren. Industrie-Feuer hingegen beschreibt detailliert die versicherten Gefahren und bietet eine Deckung für (fast) alle vorhandenen Sachen.

Bei einem handwerklich nicht ganz ausgereiften Mischprodukt könnten dann zum Beispiel folgende Fragen im Schadenfall zu Nervosität führen: In welchem Umfang ist die Gefahr Feuer versichert? Für welche Sachen gilt im Schaden Neu- oder Zeitwert? Inwiefern greift eine Betriebsunterbrechungsdeckung?

Andreas Knittel: Den Aussagen von Stephan kann ich nur zustimmen. Schwierig ist aber oft weniger die Überschneidung, sondern die Abgrenzung, wenn beispielsweise eine Projektdeckung in eine Bestandsdeckung übergeht. Hier spielt der Zeitpunkt eine wesentliche Rolle. Ein Beispiel aus der Montageversicherung: Nach der abgeschlossenen Montage einer CNC-Anlage und anschließendem Probebetrieb wird in der Regel durch eine Abnahmeerklärung auch die Montagedeckung beendet. Was aber passiert, wenn die Abnahme unterbleibt und im Weiteren unter dem Deckmantel des Probebetriebes die eigentliche Produktion schon beginnt? Das sind Fragestellungen, die oftmals nicht allgemeingültig in die Bedingungen einfließen können. Hier bedarf es oft einer individuellen Betrachtung.

Weiterhin versucht man, auch die Vielzahl an Bedingungen in den Technischen Versicherungen zu reduzieren. Ein Beispiel hier sind die recht neuen Bedingungen für die Bauleistungsversicherung (ABBL). Hier wurden die beiden älteren Bedingungswerke für den Bauherren (ABN) und die für die Unternehmerleistungen (ABU) zusammengeführt und die wenigen Unterschiede in Klauseln geregelt, die dann individuell zugesteuert werden können.