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18. Juni 2024
Viele VL-Berechtigte wissen nicht, dass sie förderberechtigt sind

Viele VL-Berechtigte wissen nicht, dass sie förderberechtigt sind

Laut einer repräsentativen Forsa-Umfrage, die im Auftrag von Union Investment durchgeführt wurde, weiß eine beachtliche Anzahl an Menschen, die beim Sparen mit vermögenswirksamen Leistungen förderberechtigt sind, nichts von ihrem Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage.

Im Zuge des Zukunftsfinanzierungsgesetz wurde die Förderung bei vermögenswirksamen Leistungen (VL) zum Jahresbeginn 2024 deutlich ausgeweitet. Die Grenze für die Förderung verdoppelte sich auf ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 40.000 Euro für Alleinstehende und 80.000 Euro für Verheiratete/Lebenspartnerschaften.

Allerdings sei diese massive Ausweitung weitgehend unbekannt, wie nun eine aktuelle, repräsentative Forsa-Umfrage zeigt, die ursprünglich Union Investment in Auftrag gegeben hatte. Dementsprechend war vielen förderberechtigten Befragten nicht bekannt, dass sie eigentlich einen Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage hätten.

Ausweitung der Förderung bei VL weitgehend unbekannt

85% der Befragten wussten laut der Mitteilung von Union Investment zur Umfrage nichts von der Ausweitung der Förderung. Entsprechend gaben rund 60% der VL-Berechtigten an, keinen Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage zu haben. Dies dürfte allerdings bei den meisten eine Fehleinschätzung sein, denn durch die Gesetzesänderung stieg die Zahl der anspruchsberechtigten Personen laut einer Berechnung von empirica von knapp 8 Millionen auf nun rund 21 Millionen Arbeitnehmer, so Union Investment.

Kerstin Knoefel, Leiterin Privatkunden bei Union Investment, schätzt, dass nun 70% aller Arbeitnehmer einen Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage hätten. Die Tatsache, dass die Ausweitung der Fördergrenzen nahezu unbekannt sei, sei „fatal“, da die Menschen dadurch bis zu 480 Euro verschenken würden.

Steigendes Einkommen zieht häufigeres VL-Angebot nach sich

Erfreulich sei der hohe Bekanntheitsgrad vermögenswirksamer Leistungen. Bei der Befragung gaben nahezu alle Befragten (95%) an, diese Sparform zu kennen. Bei 72% der Menschen bot der Arbeitgeber VL an. Auffällig war hierbei der Unterschied zwischen den Einkommen. Bei Beschäftigten mit einem monatlichen Haushaltsnettoeinkommen von weniger als 3.500 Euro boten 67% der Arbeitgeber VL an. Bei den Befragten mit einem Einkommen von mehr als 5.000 Euro im Monat waren es hingegen 89% der Arbeitgeber.

Jeder dritte Arbeitnehmer nutzt die vom Arbeitgeber angebotenen VL nicht

Fragte man die Umfrageteilnehmer, deren Arbeitgeber VL anbietet, ob sie einen entsprechenden VL-Vertrag besitzen, bejahten dies 63%. 3% gaben sogar an, mehrere Verträge abgeschlossen zu haben. Dies bedeute laut Knoefel jedoch im Umkehrschluss, dass knapp jeder dritte Arbeitnehmer die angebotene Leistung nicht in Anspruch nehme. Vermutlich liege dies an der Unkenntnis über die Funktionsweise von VL oder nicht ausreichender Finanzbildung. Arbeitgeber und Banken müssten hier die Beratung intensivieren. (mki)

Zur Umfrage

Das Marktforschungsinstitut Forsa hat im April 2024 im Auftrag von Union Investment 1.002 Menschen im Alter von 16 bis 67 Jahren befragt (VL-Berechtigte, ohne Selbständige/Freiberufler). Die Befragten nahmen an einer Online-Umfrage teil und konnten sich Zeit und Umgebung der Bearbeitung selbst aussuchen. Bei Umfragewerten, die sich nicht zu 100% addieren, gibt die Differenz den Anteil der unschlüssigen Befragten an.

Bild: © peshkova – stock.adobe.com