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3. April 2020
Versicherer: Nach Einigung Hilfe für Betriebsschließung

Versicherer: Nach Einigung Hilfe für Betriebsschließung

Wie die Allianz am späten Freitagnachmittag noch mitteilte, gibt es nun doch Hilfe für Betriebe, die aufgrund der Corona-Pandemie geschlossen wurden und eine Betriebsschließungsversicherung abgeschlossen haben. Eine entsprechende Übereinkunft wurde mit dem Land Bayern und der DEHOGA getroffen.

In den vergangenen Tagen wurde in der Branche und in der Öffentlichkeit viel diskutiert, weil Versicherer bei den behördlich angeordneten Betriebsschließungen nicht leisten wollten. Versicherer gaben dafür mehrere Gründe an. Etwa, dass die Betriebsschließungsversicherung nicht greife, weil es sich um Präventionsmaßnahmen handele und keine unmittelbare Gefahr für die Gesundheit anderer bestanden habe. Zudem falle das neuartige Coronavirus nicht unter die versicherten meldepflichtigen Krankheiten der Betriebsschließungsversicherung, was einige Rechtsanwälte aufgrund des häufig in den AVB genannten Infektionsschutzgesetzes jedoch anders einschätzten.

Die Versicherer führten auch an, dass Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben weiterhin die Abgabe und Lieferung von Speisen gestattet sei und sie daher nicht vollständig schließen müssten. Es sind insbesondere Betriebe aus der Gastronomie, die eine Betriebsschließungsversicherung abgeschlossen haben, aber auch dort ist die Marktdurchdringung nicht besonders hoch. Dennoch liefen die betroffenen Betriebe in den vergangenen Tagen Sturm.

Einigung zwischen Land Bayern, Interessensvertretern und Versicherern

Resultierend daraus gab es nun, initiiert vom Bayerischen Wirtschaftsministerium, Gespräche zwischen Interessensverbänden der Kunden, insbesondere dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband, der Vereinigung der BayerischenWirtschaft und Versicherern, darunter auch die Allianz. Gemeinsam hätten sich alle Beteiligten für Bayern auf eine Unterstützung der Hotel- und Gastronomiebetriebe geeinigt, teilte der Marktführer nun am Freitag mit. Die Allianz will die gefundene Regelung bundesweit anwenden.

„Wir freuen uns, dass wir mit allen Beteiligten eine gute Lösung zugunsten der betroffenen Kunden in Bayern erreicht haben“, sagt dazu Dirk Vogler, Firmenkunden-Vorstand der Allianz Versicherungs-AG. „Wir sehen uns hier in der gesellschaftlichen Verantwortung und es ist uns wichtig, unseren Kunden auch in dieser Zeit als starker Partner zur Seite zu stehen. Die Allianz wird diese für Bayern gefundene Lösung bundesweit ihren Kunden im Bereich Hotels und Gaststätten anbieten, die eine Betriebsschließungsversicherung bei der Allianz abgeschlossen haben.“

Die Allianz stellt dafür gemeinsam mit den anderen Versicherungsunternehmen einen dreistelligen Millionenbetrag zur Verfügung.

So geht die Allianz vor

Die Unterstützungsmaßnahmen des Staates, beispielsweise durch das Kurzarbeitergeld und die Soforthilfsmaßnahmen bzw. Zuschüsse der Länder und des Bundes zur Aufrechterhaltung der Liquidität der Unternehmen haben den wirtschaftlichen Schaden der betroffenen Firmen bereits deutlich reduziert, erklärt die Allianz in einer offiziellen Mitteilung. Obwohl kein Versicherungsschutz bestehe, zahle die Allianz auf den verbleibenden durchschnittlichen wirtschaftlichen Schaden des Kunden von ca. 30% die Hälfte, d.h. 15% der vereinbarten Tagesentschädigung für die Dauer der versicherten Schließungszeit (max. für 30 Tage). Dabei habe die Zahlung der Allianz bei Liquiditätsengpässen keine Auswirkungen auf die staatlichen Leistungen.

Zudem erweitert die Allianz die Hilfe auch für alle Kunden aus anderen Wirtschaftsbranchen, die eine Betriebsschließungsversicherung ohne Öffnungsklausel abgeschlossen haben.

Hat ein Betrieb einen Vertrag mit Öffnungsklausel abgeschlossen und ist neben der Vollschließung auch die Teilschließung eingeschlossen, was zumeist bei Krankenhäusern der Fall ist, ist das Coronavirus mitversichert. Der Schaden wird dann im Rahmen und Umfang der Versicherung reguliert. (bh)

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