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1. Oktober 2023
Unersetzbar: preisgünstiger BU-Schutz für Handwerker

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Unersetzbar: preisgünstiger BU-Schutz für Handwerker

Unersetzbar: preisgünstiger BU-Schutz für Handwerker

Handwerker und andere körperlich Tätige sind besonderen Risiken ausgesetzt, die öfter als in anderen Berufs­gruppen zur Berufsunfähigkeit führen können. Ein umfassender, bezahlbarer BU-Schutz tut an dieser Stelle Not.

Ein Artikel von Dr. Rainer Reitzler, CEO der Münchener Verein Versicherungsgruppe

Eigentlich ist es doch so einfach: Wer arbeitet, bestreitet mit seinem Verdienst seinen Lebensunterhalt und oft auch den seiner Angehörigen. Wer nicht mehr arbeiten kann – nach einem Unfall oder aus anderen gesundheitlichen Gründen –, hat kein Einkommen mehr, es bricht einem weg. Und dann? „Dann springt der Staat ein und ich bekomme eine Erwerbsminderungsrente.“

Versicherungsmakler und Versicherungsmaklerinnen kennen dieses Argument aus ihren Gesprächen. Dafür gibt es aber ein gutes „Gegenmittel“: Für alle, die ab dem 01.01.1961 geboren sind, gibt es in der Tat nur noch eine Erwerbsminderungsrente (EMR) der gesetzlichen Rentenversicherung. Dabei gibt es mehrere Punkte, die Kunden oft nicht bewusst sind: Eine volle EMR gibt es nur, wenn man lediglich noch weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann. Und dies hat überhaupt nichts mit dem aktuell ausgeübten Beruf zu tun. Zudem liegt die EMR derzeit im Durchschnitt unter dem Grundsicherungsniveau. Und zuletzt wird jeder zweite Antrag auf EMR von der gesetzlichen Rentenversicherung abgelehnt.

Eine bedarfsgerechte Absicherung über die EMR zu erhalten, ist somit reines Wunschdenken. Wer dem finanziellen Ruin vorbeugen will und dieses Worst-Case-Szenario erst gar nicht aufkommen lassen möchte, sichert die eigene Existenz am besten mit einer privaten BU-Versicherung ab. Sie ist nach wie vor der Königsweg der bedarfsgerechten Arbeitskraftabsicherung. Ohne Wenn und Aber.

Wer als berufsunfähig gilt

Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersbedingten Kräfteverfalls nicht mehr nachgehen kann. Die Diagnose, die ein Haus- oder Facharzt stellt, bezieht sich dabei immer auf die betreffende Erkrankung. Ursachen können hierfür zum Beispiel Verkehrs- oder Arbeitsunfälle, Kniearthrosen oder Bandscheibenvorfälle sein. Letzteres betrifft insbesondere handwerkliche Berufe, die aufgrund ihrer harten körperlichen Belastungen immer wieder zu einer Berufsunfähigkeit führen. Liegt eine im zuletzt ausgeübten Beruf dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigung – in der Regel zu mehr als 50% – vor, ist der Betroffene berufsunfähig. Statistisch gesehen wird in etwa jeder Vierte im Laufe des Arbeitslebens mindestens einmal berufsunfähig. Vor allem für handwerkliche und körperlich arbeitende Personen ist deswegen eine private Absicherung auf ihren Beruf hin essenziell wichtig, damit sie nicht irgendeine andere Tätigkeit ausüben müssen. Im Rahmen des Antrags auf EMR in der gesetzlichen Rentenversicherung wird genau das überprüft. Oft wird dann auf eine Ersatztätigkeit verwiesen.

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Ein Artikel von
Dr. Rainer Reitzler