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1. Oktober 2023
Unersetzbar: preisgünstiger BU-Schutz für Handwerker
Unersetzbar: preisgünstiger BU-Schutz für Handwerker

Unersetzbar: preisgünstiger BU-Schutz für Handwerker

Handwerker und andere körperlich Tätige sind besonderen Risiken ausgesetzt, die öfter als in anderen Berufs­gruppen zur Berufsunfähigkeit führen können. Ein umfassender, bezahlbarer BU-Schutz tut an dieser Stelle Not.

Ein Artikel von Dr. Rainer Reitzler, CEO der Münchener Verein Versicherungsgruppe

Eigentlich ist es doch so einfach: Wer arbeitet, bestreitet mit seinem Verdienst seinen Lebensunterhalt und oft auch den seiner Angehörigen. Wer nicht mehr arbeiten kann – nach einem Unfall oder aus anderen gesundheitlichen Gründen –, hat kein Einkommen mehr, es bricht einem weg. Und dann? „Dann springt der Staat ein und ich bekomme eine Erwerbsminderungsrente.“

Versicherungsmakler und Versicherungsmaklerinnen kennen dieses Argument aus ihren Gesprächen. Dafür gibt es aber ein gutes „Gegenmittel“: Für alle, die ab dem 01.01.1961 geboren sind, gibt es in der Tat nur noch eine Erwerbsminderungsrente (EMR) der gesetzlichen Rentenversicherung. Dabei gibt es mehrere Punkte, die Kunden oft nicht bewusst sind: Eine volle EMR gibt es nur, wenn man lediglich noch weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann. Und dies hat überhaupt nichts mit dem aktuell ausgeübten Beruf zu tun. Zudem liegt die EMR derzeit im Durchschnitt unter dem Grundsicherungsniveau. Und zuletzt wird jeder zweite Antrag auf EMR von der gesetzlichen Rentenversicherung abgelehnt.

Eine bedarfsgerechte Absicherung über die EMR zu erhalten, ist somit reines Wunschdenken. Wer dem finanziellen Ruin vorbeugen will und dieses Worst-Case-Szenario erst gar nicht aufkommen lassen möchte, sichert die eigene Existenz am besten mit einer privaten BU-Versicherung ab. Sie ist nach wie vor der Königsweg der bedarfsgerechten Arbeitskraftabsicherung. Ohne Wenn und Aber.

Wer als berufsunfähig gilt

Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersbedingten Kräfteverfalls nicht mehr nachgehen kann. Die Diagnose, die ein Haus- oder Facharzt stellt, bezieht sich dabei immer auf die betreffende Erkrankung. Ursachen können hierfür zum Beispiel Verkehrs- oder Arbeitsunfälle, Kniearthrosen oder Bandscheibenvorfälle sein. Letzteres betrifft insbesondere handwerkliche Berufe, die aufgrund ihrer harten körperlichen Belastungen immer wieder zu einer Berufsunfähigkeit führen. Liegt eine im zuletzt ausgeübten Beruf dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigung – in der Regel zu mehr als 50% – vor, ist der Betroffene berufsunfähig. Statistisch gesehen wird in etwa jeder Vierte im Laufe des Arbeitslebens mindestens einmal berufsunfähig. Vor allem für handwerkliche und körperlich arbeitende Personen ist deswegen eine private Absicherung auf ihren Beruf hin essenziell wichtig, damit sie nicht irgendeine andere Tätigkeit ausüben müssen. Im Rahmen des Antrags auf EMR in der gesetzlichen Rentenversicherung wird genau das überprüft. Oft wird dann auf eine Ersatztätigkeit verwiesen.

Private Absicherung des Risikos BU – je früher, desto besser

Ob Dachdecker, Schreiner, Metallbauer oder Elektriker: In keiner anderen Berufsgruppe als bei Handwerkern führen vor allem Erkrankungen des Bewegungsapparats und Unfälle zu einer Berufsunfähigkeit. Nur rund ein Drittel der Handwerker erreicht die Rente, ohne berufsunfähig zu werden. Handwerker, aber auch alle körperlich Tätigen müssen sich dabei darüber klar sein, dass Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates sowie Unfälle in ihren Fällen für mehr als 50% der BU-Fälle verantwortlich sind.

Die Deutsche Handwerker BU des Münchener Verein ist für alle gedacht, die ihr Handwerk verstehen. Der Name des Produkts zielt also auf die wichtige Zielgruppe der Handwerker. Günstige Beiträge bekommen aber zum Beispiel auch Apothekenhelfer, Erzieher, Softwaretechniker, Bewegungstherapeuten, Bühnentechniker, Chemielaboranten, Sicherheitstechniker oder Qualitätsprüfer. Ein 30-jähriger Ergotherapeut zahlt für 1.000 Euro monatliche BU-Rente bis Endalter 67 noch nicht mal 50 Euro.

Die wichtigsten Produktmerkmale auf einen Blick:

  • Kostenlose Wechseloption vom Aktiv- in den Premium-Tarif – ohne erneute Gesundheitsprüfung in den ersten drei Jahren nach Versicherungsbeginn
  • Existenzgründer: 10% Beitragsvorteil in den ersten drei Jahren für Handwerker
  • Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheits­prüfung bei vielen Ereignissen und ereignisunabhängig in den ersten drei Jahren
  • Arbeitsunfähigkeit: volle Leistungen bei bescheinigter AU von sechs Monaten bzw. bei Krankschreibung von drei Monaten und Prognose vom Facharzt für weitere drei Monate
  • Einmalzahlung von zwei Monatsrenten nach Arbeitsunfall
  • Wiedereingliederungshilfe von sechs Monatsrenten bis zu 10.000 Euro erleichtert die Arbeitsaufnahme nach einer Berufsunfähigkeit
  • Wichtiger Inflationsschutz mit Beitrags- und Leistungsdynamik
  • Leistungsfall: unbürokratische und zügige Bearbeitung der Leistungsanträge. Liegen alle erforderlichen Unterlagen vor, fällt die Leistungsentscheidung innerhalb von acht Tagen.
  • Bei einer Beitragspause besteht weiter vollständiger Versicherungsschutz. Stundungszinsen gibt es keine.
Zwei Varianten mit günstigen Prämien

Die Premium-Variante leistet in allen BU-Fällen zu 100%. Der Leistungsfall tritt bei einem BU-Grad von 50% ein. Bei einer Pflegebedürftigkeit gilt das bereits ab einem einzigen Pflegepunkt, unabhängig vom Grad der BU.

Mit der Aktiv-Variante kann die Prämie um rund 30% gesenkt werden. Sie wurde gemeinsam mit Handwerkern entwickelt und deckt gerade deren Hauptrisiken ab: Erkrankungen des Bewegungsapparats und Unfälle. In diesen wichtigen Fällen wird die volle BU-Rente gezahlt, bei anderen Ursachen 50%.

Sehr hohe Annahmequote

Der Münchener Verein nimmt über 80% der gestellten BU-Anträge an. Die meisten Fälle, die nicht zum Versicherungsschutz führen, sind durch den Kunden selbst begründet. So fehlen etwa Unterlagen, ein angebotener Risikozuschlag bzw. Leistungsausschluss wird abgelehnt oder das Interesse ist nicht mehr vorhanden. Der Münchener Verein lehnt Anträge nur selten ab, nämlich in weniger als 8% der Fälle. Diese Quote ist im Vergleich zum Markt gering. Dabei sind die Gründe überwiegend medizinischer Art.

Fazit: Das muss das Beratungsgespräch leisten

Im Beratungsgespräch ist es essenziell, den Wert eines hochwertigen BU-Schutzes zu verdeutlichen und dem Kunden die Gefahren bewusst zu machen, was der Verlust der eigenen Arbeitskraft für das ganze restliche Leben bedeuten kann. Der Kunde muss verstehen, dass die finanzielle Lücke zwischen dem aktuellen Einkommen und der gesetzlichen Absicherung erheblich ist. Je mehr die BU-Rente dem Nettoeinkommen des Kunden entspricht, umso besser ist er im Ernstfall geschützt.

Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 09/2023 und in unserem ePaper.

Bilder: © Stock 4 You – stock.adobe.com; © Alexander von Spreti

 
Ein Artikel von
Dr. Rainer Reitzler