Die „Digitalisierung“ ist bereit!
Aus einem ganz anderen Blickwinkel sah es Stephan Huber. Er machte deutlich, dass es an digitalen Umsetzungsmöglichkeiten und fachlicher Unterstützung durch anwenderfreundliche Software-as-a-Service-Modelle nicht fehle. Auch tarifvertragliche Vorgaben könnten – wie jede andere Vorgabe im Rahmen von Entgeltumwandlung und Arbeitgeberleistung – selbstverständlich umgesetzt werden. Dabei gehe es nicht nur um Angebotssoftware für den Vertrieb, sondern insbesondere auch um plattformgestützte bAV-Personalverwaltung, die den Personalabteilungen zur Vereinfachung ihrer Arbeit zur Verfügung gestellt werden kann. Gleichzeitig haben diese Plattformen eine Schnittstelle zu den produktgebenden Gesellschaften – also beste Umsetzungsvoraussetzungen.
Die vertriebliche Praxis – rechtliche Herausforderungen im Kundengespräch
Zum Ende der Podiumsdiskussion hatten die Zuhörer die Möglichkeit, sich mit Fragen und Kommentaren an der Diskussion zu beteiligen. Schnell wurde klar, wo die Herausforderungen für Berater, Vermittler und Makler bei dem Thema tarifvertraglich gebundene bAV liegen. Zum einen müssen Grundkenntnisse zu tarifrechtlichen Fragen vermittelt werden: Wann ist ein Betrieb überhaupt an Tarifverträge gebunden? Was bedeutet Allgemeinverbindlichkeit? Kann ein Arbeitnehmer auf seine tarifvertraglichen Rechte verzichten? Muss ein Arbeitgeber seinen nicht gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmern die gleiche tarifvertragliche betriebliche Versorgung anbieten wie den gewerkschaftszugehörigen? Welche Regelungen des Betriebsrentengesetzes können durch Tarifverträge geändert werden etc.? Sodann ist aber auch die Kenntnis der einschlägigen Tarifverträge erforderlich. Gerade in dieser Frage wurde die zurückhaltende Veröffentlichungspolitik der Sozialpartner bemängelt. So kamen viele unterschiedliche Stimmen praxisorientiert zu Gehör. Insgesamt ein AssCompact Format, das Lust auf mehr machte.
Über die Rechtsanwaltskanzlei Guse
Die Kanzlei aus Hamburg ist auf die betriebliche Versorgung spezialisiert. Sie bietet u. a. auch Webinare für Makler an. Mehr Informationen unter: rechtsanwalt-christian-guse.de
Diesen Artikel lesen Sie auch in der AssCompact Sonderedition Betriebliche Versorgung 09/2023 und in unserem ePaper.
Bild: © Zerbor – stock.adobe.com
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