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Steuern & Recht
1. August 2024
Streitfall Gelbe Tonne: Wo darf sie stehen?

Streitfall Gelbe Tonne: Wo darf sie stehen?

Die richtige Handhabung von Mülltonnen kann eine Wissenschaft für sich sein. Eine zu beantwortende Frage dabei: Wo dürfen sie stehen? Jedenfalls nicht dauerhaft im öffentlichen Straßenraum, beantwortete nun ein Gericht in Bezug auf die Gelbe Tonne.

Wo darf eine gelbe Mülltonne stehen? Grundsätzlich gilt: Die Gelbe Tonne gehört auf das eigene Grundstück. Nur kurz vor und nach der Leerung darf sie auf den Gehweg. Dieser simple Grundsatz hat nun auch juristische Bestätigung gefunden.

Sondernutzungserlaubnis für Gelbe Tonne?

Am Donnerstag, den 25.07.2024, entschied das Verwaltungsgericht Hannover (VG) über die Klage einer Eigentümerin eines Mehrfamilienhauses in Linden. Die Klägerin hatte eine Sondernutzungserlaubnis beantragt, um zwei 240-Liter-Tonnen für Leichtverpackungen dauerhaft im öffentlichen Straßenraum abstellen zu dürfen. Doch das Gericht wies die Klage ab.

Die Richter führten an, dass die Stadt Hannover zu Recht auf die Regelung verwiesen habe, wonach die Gelben Tonnen aufgrund ihres oft geringen Gewichts grundsätzlich auf privatem Grund abgestellt werden sollen. Eine Ausnahme gelte nur für die Zeit unmittelbar vor und nach der Leerung. Im konkreten Fall sah das Gericht keine Besonderheiten, die eine Ausnahmeregelung rechtfertigen könnten. Der Umstand, dass die Tonnen aus dem Innenhof durch das Treppenhaus über mehrere Stufen transportiert werden müssen, reichte nicht aus, um einen Anspruch auf Sondernutzung zu begründen.

Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen. Der Streitfall „Gelbe Tonne“ könnte sich also noch fortsetzen. (bh)

VG Hannover, Urteil vom 25.07.2024 – Az. 7 A 5135/23

 

Bild: © Simone – stock.adobe.com