Um die Folgen der Corona-Krise für Betriebe und Bürger abzumildern, stellt die Bundesregierung Hilfsgelder in Milliardenhöhe bereit. Auch etliche Versicherer wollen ihre Kunden sowie ihre Vertriebspartner unterstützen, starten verschiedene Maßnahmen und bemühen sich um vermittlerfreundliche Lösungen. Gilt es doch gerade im Bereich der Lebensversicherung, Makler angesichts drohender Stornokosten nicht im Regen stehen zu lassen.
Maßnahmenpaket der Bayerischen
So hat die Versicherungsgruppe die Bayerische angekündigt, Kunden und Vertragspartner mit Sonderleistungen und Ausnahmeregelungen helfen zu wollen. Je nach Vertrag kann dies Beitragsfreistellung, Zahlungsaufschub, Verlegung des Versicherungsbeginns, Stundung der Beiträge oder Anpassung des Versicherungsschutzes bedeuten; oder sogar eine kostenfreie Notfalldeckung in der Kompositversicherung für treue Kunden. Im Bereich Leben beispielsweise können Kunden den Vertragsbeginn ihrer Verträge mit einer Risikoprüfung um bis zu sechs Monate verschieben. Außerdem sieht die Bayerische einzelfallabhängig von einer erneuten Gesundheitsprüfung ab.
Verzögerte Belastung bei LV-Storno
Vermittler sollen durch verschiedene Lösungen unterstützt werden. Die Rede ist von Vorteilspreisen für Werkzeuge zur Online-Beratung oder Abschluss- und Beratungsrechnern. Für alle Vertriebspartner und alle Produkte im Bereich der Lebensversicherung gilt ab sofort: Jeder Storno wird hinsichtlich seiner Belastung um zwölf Monate verzögert, und zwar auch bei Verträgen, die vor längerer Zeit abgeschlossen wurden, sich aber noch in der Haftungszeit befinden. „Eine solche Krise meistern wir nur, wenn wir jetzt alle Regeln hinterfragen, Kreativität fördern und zusammenhalten“, unterstreicht Martin Gräfer, Vorstand der Versicherungsgruppe die Bayerische.
LV 1871 passt Stundungsregelungen ihrer Tarife an
Auch die LV 1871 hat Vorkehrungen getroffen, um Kunden und Vertriebspartner zu unterstützen. Für alle seine Tarife hat der Versicherer die Stundungsregelungen angepasst. Nun können Stundungen formlos für bis zu zwölf Monate beantragt werden und Kunden haben in diesem Zeitraum anders als bei einer Beitragsfreistellung den vollen Versicherungsschutz. Bei der fondsgebundenen Rentenversicherung ist eine Stundung ab einem Vertragsguthaben von 500 Euro möglich (statt bedingungsgemäß 1.000 Euro), bei MeinPlan Kids ab 100 Euro. Eine Stundung bei der Golden BU und der Delta Direkt Risikolebensversicherung kann erfolgen, wenn der Vertrag seit mindestens sechs Monaten besteht (statt bedingungsgemäß seit zwölf Monaten). Für diese Regelung gilt zunächst eine Befristung bis zum 30.06.2020.
Keine unmittelbare Rückbelastung der Vergütung bei Stundung
Mit der erleichterten Stundungsmöglichkeit will die LV 1871 vorzeitigen Kündigungen vorbeugen und damit auch Versicherungsmakler entlasten. Denn kündigt ein Kunde vorzeitig seine Lebensversicherung, kommen Stornokosten auf den Makler zu. Bei einer Stundung hingegen erfolgt keine unmittelbare Rückbelastung der Vergütung. Zu einer möglichen Rückbelastung kommt es nur dann, wenn zum Ende der Stundungszeit keine oder eine reduzierte Wiederaufnahme erfolgt bzw. die gestundeten Beiträge nicht nachgezahlt werden.
„Die aktuelle Situation stellt für jeden eine Belastung dar“, betont Hermann Schrögenauer, Vertriebsvorstand der LV 1871. „Mit der Anpassung der Stundungsregelungen helfen wir unseren Kunden und unseren Geschäftspartnern unmittelbar. Darüber hinaus unterstützen wir unsere Geschäftspartner fachlich bei der Digitalisierung ihres Geschäftsmodells, damit sie digital mit ihren Kunden in Kontakt bleiben können.“
Seite 1 So reagieren Versicherer angesichts der Corona-Krise
Seite 2 HDI Leben gewährt Zahlungsaufschub bei vollem Schutz
- Anmelden, um Kommentare verfassen zu können