Die Kaufpreisfinanzierung für Versicherungsmaklerunternehmen (nicht Bestände) ist ein aufwendiger und intensiver Vorgang, der einer weit im Voraus geplanten strukturierten Vorgehensweise bedarf. Die Finanzierung des Kaufpreises ist dabei in verschiedener Weise umsetzbar, wenn die richtigen Förderprogramme eingesetzt werden. Förderprogramme bieten viele Lösungswege, um die Finanzierung des Kaufpreises für ein Versicherungsmaklerunternehmen wesentlich positiv zu beeinflussen und so wirtschaftlich erfolgreich den Kaufpreis zu strukturieren.
Es gibt Förderprogramme für „Gründer“ – das können Versicherungsmakler sein, die maximal drei Jahre (in Ausnahmen fünf Jahre) „alt“ sind. Und es gibt auch Förderprogramme für bestehende Versicherungsmaklerunternehmen, die „älter“ als drei bzw. fünf Jahre sind. Es kann somit grundsätzlich „jung“ und „alt“ ein Versicherungsmaklerunternehmen (nicht Bestand) kaufen und den Kaufpreis mit Förderprogrammen finanzieren. Die Voraussetzung dafür ist, dass die fachliche Qualifikation vorhanden ist.
Merke: Der Antrag auf Förderung muss vor Beginn des zu fördernden Vorhabens gestellt werden. Bereits begonnene Investitionen werden nicht mehr gefördert.
Unternehmenskauf geht, Bestandskauf geht nicht?
Unabhängig davon, wer die Rechte an einem Bestand oder die Ansprüche auf Provisionen oder Courtagen hat, betrachten wir jetzt hier nur den „Bestand“ an sich. Aus Fördermittelfinanzierungsgesichtspunkten können „anfassbare“ und „immaterielle“ Wertgegenstände finanziert werden. Anfassbar ist zum Beispiel ein Tisch in dem Versicherungsmaklerunternehmen. Immateriell sind beispielsweise Verträge mit Kunden.
Ein Bestand gehört unter bestimmten Voraussetzungen zu den „immateriellen“ Wertgegenständen eines bestehenden Maklerunternehmens. Ein Bestand, der in einer Bilanz eines Unternehmens „A“ als konkreter Wertgegenstand aufgeführt ist (also aktiviert wurde), kann grundsätzlich betrachtet bei einem Verkauf mit einem Förderkredit finanziert werden. Damit der Bestand des Unternehmens „A“ als Wertgegenstand in der Bilanz aufgeführt werden kann, darf er nicht selbst von dem Unternehmen „A“ geschaffen worden sein.
Bedeutet: Das Unternehmen „A“ kann nur Bestände als Vermögensgegenstand in seiner Bilanz ausweisen, wenn es Bestände von einem Unternehmen „B“ in der Vergangenheit gekauft und dann laut Abschreibungstabelle (AfA) aktiviert hat. In der Bilanz steht dann diese Position als Vermögensgegenstand, – auch wenn man den „Bestand“ nicht anfassen kann.
Den selbst aufgebauten Bestand darf das Unternehmen bzw. der Makler „A“ nicht aktivieren und somit steht er nicht als Vermögensgegenstand in der Bilanz des Unternehmens „A“ und deshalb ist er auch kein „immaterieller“ Vermögensgegenstand. Dieser Zustand verursacht es, dass eine Finanzierung mit Förderprogramm für den Kauf von Beständen, die selbst erschaffen wurden, in der Regel nicht umsetzbar ist. Am einfachsten ist der Kauf einer „Makler-GmbH“. Dabei wird meistens der Kaufpreis (aus Sicht der Förderung) auf den Ertragswert der zu kaufenden GmbH abgestellt. Der Kaufpreis wird für die „ganze“ Gesellschaft bezahlt und eben nicht für einen Bestand in der GmbH. Die GmbH ist ein Wertgegenstand und somit als „Förderprojekt“ finanzierbar.
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