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6. Juni 2023
SHB Versicherung mit neuer Hausratversicherung
SHB Versicherung mit neuer Hausratversicherung

SHB Versicherung mit neuer Hausratversicherung

Im vergangenen Jahr hat sich die SHB neu ausgerichtet mit neuen Produkten und einem erweiterten Fokus auf den Maklermarkt. Nun geht ein weiteres Produkt an den Start: eine Hausratversicherung. SHB betont neben den Leistungen vor allem die digitalen Prozesse.

Im Rahmen ihrer strategischen Neuausrichtung adressiert die SHB Allgemeine Versicherung verstärkt Privatkunden und hat im vergangenen Jahr eine neue private Haftpflichtversicherung aufgelegt. Nun folgt eine Hausratversicherung, mit der auch die weitere Zusammenarbeit mit dem Maklermarkt forciert werden soll.

Vertriebspartnern der SHB werden dabei digitale Kommunikationswege angeboten: Sie müssen nur die E-Mail-Adresse ihres Kunden oder ihrer Kundin im Tarifrechner der SHB angeben. Diese erhalten den Versicherungsschein und weitere Kommunikation dann auf Wunsch digital. Der künftige Schriftwechsel zum Versicherungsvertrag und der Leistungsbearbeitung erfolgt im Anschluss dann von Seiten der SHB Versicherung, ausschließlich digital.

Tarif auch in Premium-Variante

Neben den marktüblichen Absicherungen bietet die SHB Versicherung mit dem neuen Tarif auch einen Premium-Versicherungsschutz an. Mitversichert sind unter anderem der Bereich des einfachen Diebstahls (inklusive auch aus einem Kfz), dem unberechtigten Gebrauch von Kredit und Kundenkarten und Vermögensschäden durch Online-Banking (Phishing). Auch der einfache Diebstahl, wie zum Beispiel aus Krankenzimmern, auf der Arbeit oder auf dem versicherten Grundstück gelten als mitversichert.

Im Tarif enthalten sind auch Komponenten, die auf nachhaltige Aspekte abzielen. So wird zum Beispiel bei Brandschäden auf Wunsch des Kunden eine CO2-Kompensation durchgeführt. Und auch Schäden einer privaten Ladestation (Wall Box) werden berücksichtigt. Auch werden in bestimmten Fälle Mehrkosten für effizientere Ersatzbeschaffungen übernommen.

Enthalten sind auch Innovationsklausel, Konditionendifferenzdeckung, Bestleistungsgarantie sowie eine Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit. (bh)

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Bild: © PheelingsMedia – stock.adobe.com