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Steuern & Recht
27. September 2018
Schwarze Schafe: Versicherungsmakler müssen wegen Betrug in Haft
Judge's gavel with book and courthouse on background. Concept of law

Schwarze Schafe: Versicherungsmakler müssen wegen Betrug in Haft

In den vergangenen Tagen sind wieder Versicherungsmakler wegen Betrugs vor Gericht gestanden. Dabei ging es um das Erschwindeln hoher Provisionen durch falsche Verträge und in einem anderen Fall um Versicherungsbetrug. Die Folge sind Haftstrafen.

 
Vor dem Landgericht Lüneburg mussten sich zwei Versicherungsmakler wegen gewerbsmäßigen Betrugs verantworten. Der ältere Angeklagte betrog die Versicherung des Maklerbüros, indem er nach einem Wasserschaden einen Sach- und Betriebsausfallschaden vortäuschte. Durch falsche Gesundheitsangaben bezog der Makler außerdem unberechtigt Leistungen aus einer Erwerbsminderungsrente von über 35.000 Euro.
Lüneburg, Fall 1: Vorgetäuschter Betriebsausfallschaden
Vor dem Landgericht Lüneburg mussten sich zwei Versicherungsmakler wegen gewerbsmäßigen Betrugs verantworten. Der ältere Angeklagte betrog die Versicherung des Maklerbüros, indem er nach einem Wasserschaden einen Sach- und Betriebsausfallschaden vortäuschte. Durch falsche Gesundheitsangaben bezog der Makler außerdem unberechtigt Leistungen aus einer Erwerbsminderungsrente von über 35.000 Euro.
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