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13. Juni 2024
ROLAND erneuert gewerblichen Universal-Straf-Rechtsschutz

ROLAND erneuert gewerblichen Universal-Straf-Rechtsschutz

Der Rechtsschutzversicherer ROLAND hat seinen Universal-Straf-Rechtsschutz für Unternehmen überarbeitet. Neben neuen Leistungen wie etwa Versicherungsschutz bei Cyberverstößen wurden zudem bestehende Leistungen ausgeweitet und Sublimits erhöht.

ROLAND Rechtsschutz hat seinen Universal-Straf-Rechtsschutz für Unternehmen neu konzipiert. Damit trägt der Rechtsschutzversicherer den sich wandelnden Rahmenbedingungen für Gewerbekunden Rechnung – sie müssen immer komplexere Gesetze und Richtlinien beachten. Als Beispiele nennt der Versicherer hier ESG, Hinweisgeberschutz- oder Lieferkettengesetz.

„Viele Gewerbekunden unterschätzen ihr Risiko, in einen rechtlichen Konflikt zu geraten“, warnt Alice Woithe, Leiterin Geschäftsfeld Deutschland. „Ein kleiner Fehler kann reichen, damit ein strafrechtliches Risiko droht.“

Auch präventive Maßnahmen enthalten

Hier setzt das neue Produkt an, so Woithe weiter. Zu den neuen Leistungen gehören unter anderem Versicherungsschutz bei Cyber-Sicherheitsverstößen sowie professionelle Beratung zu Cyber-Sicherheitsthemen im Unternehmen. Neu im Leistungskatalog ist zudem die Kostenübernahme für die Untersuchung von intern gemeldeten Verstößen sowie die amtliche Überprüfung der Voraussetzung einer strafbefreienden Selbstanzeige.

Auch präventive Maßnahmen sind in dem neu aufgelegten Tarif enthalten. So ist künftig ein präventiver Beratungs-Rechtsschutz bei behördlich angekündigten Kontrollen mitversichert, ebenso wie ein vorsorglicher Rechtsschutz für Chief Information Security Officer, und das auch ohne konkreten Rechtsschutzfall. Mit zum Angebot gehört auch ein Stressmanagement für Führungskräfte inklusive Beratungsservice.

Bestehende Leistungen erweitert

Zudem hat der Versicherer laut eigenen Angaben die bestehenden Leistungen des Produkts ausgeweitet und Sublimits erhöht, wie etwa die Kostenübernahme für Strafkautionen, die auf bis zu 500.000 Euro erhöht wurde, sowie die Sublimits für den erweiterten Steuer-Straf-Rechtsschutz, die auf 75.000 Euro angehoben wurden. Auch das U-Haft-Package wurde überarbeitet. Die Bezugsdauer des Tagesgelds im Falle einer Untersuchungshaft beträgt nun 180 Tage, die Höhe des Tagesgelds beträgt 300 Euro, ohne Unterscheidung für gesetzlich Versicherte und sonstige Personen. (js)

Bild: © natali_mis – stock.adobe.com