Zusammen mit 22 Unternehmen hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) eine Verfassungsbeschwerde gegen das einwöchige Abschlussverbot von Restschuldversicherungen vorbereitet, die nun eingereicht wurde. „Diese Cooling-off-Phase ist aus unserer Sicht europarechtswidrig”, erklärt Moritz Schumann, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des GDV.
Nach den Vorgaben des Zukunftsfinanzierungsgesetzes sollen Restschuldversicherungen ab Januar 2025 erst nach einer Woche Wartezeit im Anschluss an den entsprechenden Darlehensverträgen abgeschlossen werden dürfen. Kunden, die einen Bankkredit etwa für ein neues Auto aufnehmen, sollen diesen also erst eine Woche später versichern können.
Dies lässt sich nach Ansicht des GDV und der klagenden Anbieter nicht mit der europäischen Verbraucherkreditrichtlinie vereinbaren. Denn laut dieser Richtlinie sollen Versicherer ihren Kunden eine Restschuldversicherung zeitgleich zum Abschluss des Darlehensvertrages anbieten können.
Die Versicherer weisen auf eine Schutzlücke hin, die durch das einwöchige Abschlussverbot entsteht. „Passiert etwas in der ersten Woche, stehen Kundinnen und Kunden ohne Versicherungsschutz da”, betont Schumann.
Der GDV merkt außerdem an, dass Versicherte, die sich nach Abschluss einer Restschuldversicherung umentscheiden, den Vertrag auch bisher schon innerhalb von 30 Tagen widerrufen können. Die „Cooling-off-Phase“ sei deshalb schlicht nicht erforderlich. (tik)
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