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3. September 2024
Reiserücktritt/-abbruch: Anpassungen bei TravelSecure
Reiserücktritt/-abbruch: Anpassungen bei TravelSecure

Reiserücktritt/-abbruch: Anpassungen bei TravelSecure

TravelSecure hat die Bedingungen der Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung für die Einzelreise und die Jahresverträge überarbeitet. Die Neuerungen betreffen unter anderem Risikopersonen, die Adoption eines minderjährigen Kindes oder Kosten für Visa-Gebühren und Impfungen bei Reiserücktritt.

Für mehr Sicherheit und Komfort hat die Würzburger Versicherungs-AG bei ihrer Marke TravelSecure die Bedingungen ihrer Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung für die Einzelreise und die Jahresverträge angepasst. Die Änderungen gelten für alle Verträge, die ab sofort abgeschlossen werden. Eine Neuerung betrifft beispielsweise die Risikopersonen: So zählen Adoptivgeschwister, Pflegegeschwister und Stiefgeschwister nun ebenfalls dazu.

Ergänzungen bei versicherten Ereignissen

Zudem wurden Anpassungen bei versicherten Ereignissen vorgenommen. So sind Komplikationen während der Schwangerschaft nun ausdrücklich als versichertes Ereignis aufgeführt. Auch die Aufnahme eines minderjährigen Pflegekindes ist nun ein versichertes Ereignis ebenso wie der Nichtantritt einer Prüfung aus medizinischen Gründen, wenn der Termin für die Wiederholung der Prüfung in oder bis 14 Tage nach der Reise liegt.

Anpassungen bei Kostenerstattungen

Außerdem gibt es Änderungen bei Kostenerstattungen. Bei Kosten für eine Umbuchung ohne versichertes Ereignis werden nun maximal 50 Euro pro versicherte Person erstattet – bislang waren es 30 Euro. TravelSecure zahlt maximal 100 Euro pro versicherter Person sowohl für Visagebühren als auch für Impfungen – bisher insgesamt 100 Euro. Bei Reiserücktritt oder Reiseabbruch erhalten Kunden die Kosten für Unterkunft und Verpflegung bei einer Panne oder einem Verkehrsunfall, beim Einsatz als Ersthelfer oder bei Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels vom Versicherer – bis zu 150 Euro pro versicherter Person. TravelSecure zahlt außerdem Mehrkosten bei Verlängerung des Aufenthalts und zusätzlichen Rückreisekosten, die durch Feuer, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Hochwasser entstanden sind – insgesamt maximal 5.000 Euro.

Krankentagegeld während der Kreuzfahrt

Zu weiteren Neuerungen zählt ein Krankentagegeld während der Kreuzfahrt in Höhe von 50 Euro pro Tag bei stationärem Aufenthalt wegen Krankheit oder Unfall.

Angepasst wurde zudem die Definition der versicherten Reise bei der Jahresreiseversicherung: Die geplante ununterbrochene Reise muss mindestens eine Übernachtung umfassen oder das bei Reiseantritt geplante Reiseziel muss mindestens 50 km Luftlinie vom ständigen Wohnsitz der versicherten Person entfernt sein. (tik)

Bild: © Parradee – stock.adobe.com