Nahezu jedes Unternehmen (97%) macht laut einer aktuellen Umfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) von der Vielfalt an Möglichkeiten Gebrauch, digitale Daten zu erheben, zu verknüpfen und zu verwerten. Demnach verwendet ein Großteil der Betriebe Datensätze, um Kundenbeziehungen zu verbessern; insbesondere auch in der Finanzbranche, wo 91% der befragten Unternehmen Daten für eine optimierte Kundenansprache verwenden. „Es fehlt den deutschen Unternehmen jedenfalls nicht am Bewusstsein, dass Daten mittlerweile einer der wichtigsten Treiber des wirtschaftlichen Wachstums sind“, sagt DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben.
Rechtsunsicherheiten als Belastung
Allerdings fühlen sich 57% der Unternehmen durch datenschutzrechtliche Hemmnisse bei der Datennutzung ausgebremst. Große Unsicherheit herrscht insbesondere darüber, unter welchen Voraussetzungen personenbezogene Daten geteilt werden können: Wer muss einwilligen? Welche Voraussetzungen gibt es bei den Informationspflichten? Was passiert bei einer Zweckänderung? Um die Daten so zu verändern, dass sie nicht mehr einer bestimmten natürlichen Person zugeordnet werden können, fehlt es den Unternehmen insbesondere an rechtssicheren Anonymisierungsverfahren, heißt es in der Studie. „Vor allem kleinere und mittlere Unternehmen werden überproportional stark belastet“, sagt DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben. „Hier sind vereinfachte Vorschriften oder Ausnahmeregelungen dringend erforderlich. Wir schlagen vor, Erleichterungen dann einzuführen, wenn die Verarbeitung der Daten nicht der Schwerpunkt der unternehmerischen Tätigkeit darstellt.“
Technische Hürden als weitere Herausforderung
38% der Unternehmen stoßen aber auch auf technische Hürden, wie zum Beispiel fehlende Schnittstellen oder Standards. Dieser Mangel erschwert den Datenaustausch zwischen den unterschiedlichen Marktakteuren erheblich. Zum Beispiel beeinträchtigt das Fehlen semantischer Standards die Nutzung unterschiedlicher Plattformdienste bei Bestellvorgängen, so die DIHK-Studie. Erst wenn den Daten eine eindeutige Bedeutung zugeschrieben wird, können diese einheitlich verstanden, interpretiert und über verschiedene Akteure hinweg verknüpft werden. Auch das Potenzial von Daten, die durch die öffentliche Hand bereitgestellt werden, kann aufgrund fehlender Standards nicht vollständig ausgeschöpft werden. Oftmals sind öffentliche Daten für die Unternehmen nicht ohne Weiteres verarbeitbar, weil sie auf unterschiedlichen Datenträgern, in vielfältigen nicht verknüpften Registern und in unterschiedlichen Formaten vorliegen.
Seite 1 Rechtsunsicherheiten beim Datenschutz belasten Unternehmen
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