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22. November 2024
Rechtliche Absicherung ist für Unternehmen wichtiger denn je
Rechtliche Absicherung ist für Unternehmen wichtiger denn je

Rechtliche Absicherung ist für Unternehmen wichtiger denn je

Selbstständige und kleinere Unternehmen sind mit zunehmender Komplexität konfrontiert – gerade auch bei rechtlichen Fragestellungen. Deshalb wird für sie ein Gewerberechtsschutz immer bedeutender, der auf die heutigen Bedürfnisse passend zugeschnitten ist.

Ein Artikel von Dr. Jan Moritz Freyland, Direktor ARAG Partnervertrieb des ARAG Konzerns

Über drei Millionen kleinere Gewerbebetriebe mit bis zu zehn Mitarbeitenden sind hierzulande tätig. So unterschiedlich ihre Geschäftsmodelle auch sind, sie haben eines gemeinsam: Sie verfügen über keine eigene Rechtsabteilung, über keine internen Juristen. Indes können rechtliche Probleme für Selbstständige, Freiberufler, Betriebe und kleine Unternehmen teuer werden und sich sogar existenzbedrohend auswirken. Um sie hier umfassend zu unterstützen, spielt die Gewerberechtsschutzversicherung eine immer wichtigere Rolle.

Warum das so ist, zeigt exemplarisch dieser Schadenfall der ARAG. Die Inhaberin einer kleinen Firma sah nach der falschen Festsetzung der Steuerlast durch das Finanzamt ihre wirtschaftliche Existenz bedroht. Über 12.000 Euro sollte ihre Firma an Steuern zahlen. Der Festsetzungsbescheid war nicht nur nach ihren eigenen Berechnungen zu hoch. Der für ihre rechtliche Beratung von der ARAG empfohlene und bezahlte Rechtsanwalt beurteilte das genauso. In außergerichtlichen Verhandlungen mit der Steuerbehörde konnte dieser die Steuerzahlung auf 5.700 Euro halbieren.

Rechtsschutz als elementare Deckung für Selbstständige und Firmen

Ob im beschriebenen Steuerrechtsfall, bei Streitigkeiten durch betriebsbedingte Kündigungen, ob bei Problemen durch Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung, ob Ärger bei der Miete von Gewerbeimmobilien oder bei Unstimmigkeiten mit Lieferanten und Kunden: Gewerbetreibende sehen sich mit einer wachsenden Zahl rechtlicher Risiken konfrontiert. Da ist es von großem Vorteil, wenn man auf Unterstützung durch eine Rechtsschutzversicherung bauen kann. Diese hilft nicht nur bei der Durchsetzung des eigenen Rechts, sondern auch bei der Abwehr unrechtmäßiger Beschuldigungen, etwa im Patent- und Urheberrecht.

Die abgesicherten Firmenbereiche variieren je nach Branche. In der Schadenpraxis der ARAG machen Rechtsschutzfälle rund um das Arbeits-, Straf- und Firmenvertragsrecht den größten Anteil aus. Ein für Gewerbekunden besonders relevantes Thema ist auch das Online-Forderungsmanagement. Dabei wird bei nicht beglichenen Rechnungen das Inkasso durch einen externen Partner kostenlos und in beliebiger Anzahl übernommen. Von dieser Leistung profitieren alle Gewerberechtsschutz-Kunden der ARAG. Sie wurde allein im Jahr 2023 rund 16.000 mal in Anspruch genommen.

Wie groß der Stellenwert einer Rechtsschutzversicherung für Gewerbekunden ist, lässt sich bei der ARAG durch die kontinuierlich steigende Kundenzahl ablesen. Allein im Makler-Vertriebskanal entfällt heute rund ein Viertel des Rechtsschutz-Neugeschäfts auf Gewerbekunden.

Neue Produktgeneration mit erweiterten Leistungen

Auf die sich immer stärker verändernden Bedürfnisse von Gewerbekunden hat die ARAG reagiert und ihr Produktportfolio für dieses Marktsegment gezielt ausgebaut. Der im Mai 2024 eingeführte modernisierte Aktiv-Rechtsschutz für Selbstständige – weiterhin erhältlich in den Leistungsvarianten Basis, Komfort und Premium – wurde um neue Leistungen erweitert. So ist in der Premiumvariante nun beispielsweise ein einmaliger Universal-Rechtsschutz integriert. Diese für viele Kunden sehr hilfreiche Deckung bietet für einen Fall einen außergerichtlichen Rechtsschutz für alle Rechtsgebiete – ganz unabhängig von den abgeschlossenen Bausteinen – und ohne Wartezeit. Enthalten ist ebenso ein Rechtsschutz für Patent- und Urheberrecht. Für besonderen Mehrwert sorgt auch die Einführung eines Forderungsausfallschutzes, der bei der Zahlungsunfähigkeit von Kunden einspringt.

Neu im Gewerbemarkt: Police mit Rückwärtsdeckung

Parallel zur Einführung des neuen Gewerberechtsschutzes hat die ARAG im Mai auch eine eigene Police mit Rückwärtsdeckung eingeführt: Der ARAG Gewerbe-rechtsschutz mit Soforthilfe knüpft an Rückwärtsdeckungen im Privatrechtsschutz an, für die der Konzern schon vor Jahren Wegbereiter war.

Damit können sich nun auch Gewerbekunden absichern, wenn sie einen Rechtsfall, aber bisher noch keine Rechtsschutzversicherung haben. Das ist ebenfalls einzigartig im Gewerbemarkt. Nach Nutzung der einmaligen außergerichtlichen Soforthilfe profitieren Gewerbekunden in der weiteren Vertragszeit von einem vollumfänglichen regulären Rechtsschutz aus der neuen ARAG Gewerbeproduktgeneration.

Auch die neue Rückwärtsdeckung für Gewerbekunden zahlt auf die Chancengleichheit vor dem Recht ein – und damit auf die mittlerweile fast 90 Jahre alte, aber auch heute noch hochaktuelle Gründungsidee der ARAG.

Auf den Maklervertrieb spezialisiert

Für die Maklerschaft hat die bedarfsgerechte rechtliche Absicherung von Gewerbekunden ein großes Vertriebspotenzial. Hier bietet die ARAG für verschiedenste Zielgruppen – Selbstständige, Freiberufler und kleinere Unternehmen der unterschiedlichsten Branchen – eine zukunftsorientierte Produktgeneration, die flexibel auf die individuellen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten werden kann.

Damit Makler ihre Kunden mit Blick auf passgenaue Lösungen optimal beraten können, ist die fundierte Unterstützung vom Versicherer essenziell. Die ARAG verfolgt hier eine klare Vertriebsstrategie: Mit einer eigenen, speziell auf Makler ausgerichteten Service-Organisation setzt sie seit Jahrzehnten auf kompetente Betreuung und breite Präsenz vor Ort.

Der ARAG Partnervertrieb ist sowohl mit seinen hochqualifizierten Direktionsbevollmächtigten in der Fläche als auch zentral im Makler Service Center (MSC) in Düsseldorf und Hamburg persönlicher Ansprechpartner. Der Vertriebskanal fokussiert dafür verschiedene Maklertypen: von Spezialmaklern über Verbünde und Pools bis zu großen Maklervertrieben.

Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 11/2024 und in unserem ePaper.

Bild: © amixstudio – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Dr. Jan Moritz Freyland