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24. April 2024
Rating Berufsunfähigkeit: MORGEN & MORGEN beleuchtet Tarife
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Rating Berufsunfähigkeit: MORGEN & MORGEN beleuchtet Tarife

Im aktuellen BU-Rating von MORGEN & MORGEN standen 612 Tarife auf dem Prüfstand. Die Riege der BU-Versicherungen mit Bestnote hat sich abermals vergrößert, verbucht aber nicht mehr so starke Zuwächse wie zuvor. Beim Neugeschäft konnten die Versicherer nicht ans vorherige Jahr anknüpfen.

Dias Analysehaus MORGEN & MORGEN (M&M) hat erneut das Angebot an Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU) am Markt unter die Lupe genommen. Im Rahmen des M&M Ratings haben die Analysten 612 Tarife und Tarifkombinationen bewertet. Im Vorgänger-Rating waren es mit 617 Tarifen und Tarifkombinationen noch fünf mehr. „Das Angebot scheint sich auf hohem Niveau eingependelt zu haben. Der starke Zuwachs der letzten Jahre, gerade in den Top-Riegen, bleibt in diesem Jahr aus“, erklärt Thorsten Saal, Bereichsleiter Mathematik & Rating bei MORGEN & MORGEN.

Schwächelndes Neugeschäft, aber Bestand konstant

„Im vergangenen Jahr konnten wir ein deutliches Wachstum von 10% im Neugeschäft verbuchen. Im aktuell betrachteten Jahr wurden deutlich weniger neue Verträge abgeschlossen“, so Saal weiter. Dies dürfte laut MORGEN & MORGEN auf die schwierige finanzielle Lage der Privathaushalte unter anderem infolge der Inflation zurückzuführen sein.

Wie sich aus der Summe der eingenommenen Beiträge ablesen lässt, ist der Bestand an BU-Verträgen aber offenbar konstant geblieben. Rund 14,5 Millionen BU-Verträge liegen in den Beständen der Gesellschaften.

492 Tarife erhalten Höchstwertung

Wie das Gesamtbild der Ratingbewertung zeigt, hat die Zahl der Tarife mit der Höchstwertung von fünf Sternen leicht zugenommen. Insgesamt 492 Tarife und damit sechs mehr als im vergangenen Ratingjahrgang haben mit Bestnote abgeschnitten. Laut M&M konnten sich einige der Versicherer in den Teilratings verbessern. Die Gründe seien individuell und könnten bei kleinsten Änderungen zu einer neuen Bewertung führen.

Verschiebungen im Mittelfeld

Das Feld der Tarife mit vier Sternen zeigt sich relativ konstant und beläuft sich auf 33 an der Zahl. Somit hat die Vier-Sterne-Kategorie einen Tarif verloren. Die Drei-Sterne-Kategorie umfasst im aktuellen Rating 69 Tarife, also acht Tarife weniger als im Vorjahr. 18 Tarife konnten nur zwei oder einen Stern einheimsen und damit zwei Tarife weniger als in der Vorgänger-Analyse.

Ablehnungsquote leicht gestiegen

Im Rahmen des Ratings wurden erneut die Themen Vorerkrankungen und Ablehnungsquote beleuchtet. Den Analysten zufolge werden unter den Antragstellern Vorerkrankte mittlerweile größtenteils ohne Erschwernis angenommen. Deren Anteil hat sich abermals erhöht, und zwar von zuletzt 78,77% auf 79,48%. Auch die Zuschläge und Ausschlüsse bei Vorerkrankungen sinken. Ihr Anteil ist weiter zurückgegangen von zuletzt 0,98% auf 0,90%. „Vorerkrankungen fallen offensichtlich bei der Annahme immer weniger ins Gewicht“, konstatiert Saal. Dagegen ist die Ablehnungsquote in diesem Jahr leicht gestiegen um 0,24 Prozentpunkte auf 3,24%.

Ein Blick auf die Ablehnungsgründe

Bei der Verteilung der Ablehnungsgründe im Zuge der Beantragung einer BU-Leistung zeigt sich ein nahezu unverändertes Bild: Der Abbruch in der Kommunikation durch den Versicherten führt mit 39,23% weiterhin die Rangliste an. Im Vorjahresvergleich sind es sogar zwei Prozentpunkte mehr.

Mit 32,11% folgt die Nichterreichung des BU-Grades von 50%. Der Anteil dieses Ablehnungsgrundes hat sich um knapp drei Prozentpunkte verringert. „Anfechtung beziehungsweise Betrugsfall“ als Ablehnungsgrund hat gegenüber dem vergangenen Jahr in diesem Jahr wieder leicht zugenommen um 0,3 Prozentpunkte.

Fazit

MORGEN und MORGEN bescheinigt dem Angebot an Berufsunfähigkeitsversicherungen ein nach wie vor sehr hohes Bedingungsniveau. Der Wettbewerb dürfte auch künftig vorwiegend über die Differenzierung einzelner Bedingungen erfolgen. Die Zielgruppe dieses Produkts werde weiterhin hauptsächlich die nicht körperlichen Berufe ausüben, so die Analysten. Die Grundfähigkeitsversicherung bleibt im Kommen, ist aber nur in bestimmten Konstellationen eine echte Arbeitskraftabsicherung: temporär – im Falle der AU-Klausel – sowie berufsbezogen durch die Absicherung von Fähigkeiten, die bei der Ausübung des Berufs notwendig sind.

Informationen zur Methodik und detaillierte Ratingergebnisse gibt es hier. (tik)

Bild: © christianchan – stock.adobe.com