Die Staatsanwaltschaft München hat ein Verfahren gegen Heinz Roth, den Gründer der insolventen Containerfirma P&R, eingeleitet. Dem 75 Jahre alten Manager wird gewerbsmäßiger Betrug in 414 Fälle vorgeworfen. Der Schaden beziffert sich laut dem Leitenden Oberstaatsanwalt Hans Kornprobst auf rund 18 Mio. Euro. Die Anklage betrifft damit lediglich einen kleinen Teil der rund 54.000 Anleger sowie der gesamten Anlagesumme von etwa 3,5 Mrd. Euro.
Zwei Drittel der Container existierten nicht
Der Beschuldigte war nach Auffassung der Staatsanwaltschaft von der Gründung 1975 bis 2007 sowie wieder seit Juli 2016 maßgeblich Verantwortlicher der P&R-Gruppe mit Sitz in Grünwald. Ab dem Jahr 2007 wurden der Anklage zufolge von den damaligen Verantwortlichen der P&R-Gruppe mehr Container als tatsächlich vorhanden an Anleger verkauft. Auch dem Insolvenzverwalter Michael Jaffé zufolge hat P&R zu einem beträchtlichen Teil nur Scheingeschäfte betrieben. Demnach existieren fast zwei Drittel der angeblich 1,6 Millionen vermieteten Container gar nicht.
Gelder neuer Anleger für Auszahlungen missbraucht
Da die mit dem Bestand erwirtschafteten Einnahmen nicht zur Bezahlung der zu leistenden Zahlungen an die Anleger ausreichten, wurden laut der Staatsanwaltschaft im stetig steigendem Maße Gelder von Neuanlegern zur Auszahlung vermeintlicher Renditen an Bestandsanleger verwendet. Dadurch sei die Fehlbestandsquote kontinuierlich gestiegen und beim Zusammenbruch der deutschen P&R-Gesellschaften im März 2018 bei mehr als 60% gelegen.
Neuverträge trotz Wissen über prekäre Lage
Obwohl dem Beschuldigten dieser Umstand bekannt gewesen, schloss P&R noch ab Februar 2017 mit mindestens 268 Anlegern insgesamt 414 Verträge über rund 27.000 gebrauchte Container. Dabei wurden die Anleger auf Veranlassung des Angeschuldigten nach Auffassung der Staatsanwaltschaft bewusst nicht darüber aufgeklärt, dass das Investment aufgrund der desolaten finanziellen Situation der P&R-Gruppe insgesamt mit einem Ausfallrisiko von mindestens 50% behaftet gewesen war. Diesen 268 Anlegern sei so ein Schaden in Höhe von mindestens knapp 18 Mio. Euro entstanden. Über die Eröffnung des Hauptverfahrens und damit über eine mögliche Terminierung einer Hauptverhandlung hat das Landgericht München I bislang noch nicht entschieden. (mh)
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