Ein Artikel von Benno Schmeing, Vorstand für Produktmanagement, Betrieb und Kapitalanlage bei der Süddeutschen Krankenversicherung (SDK)
In der Altersvorsorge haben wir es geschafft. Hier ergänzen sich betriebliche und private Vorsorge und für nahezu jede und jeden ist es selbstverständlich, sich mit dem Thema zu beschäftigen. Die Altersvorsorge dient häufig aber lediglich der Absicherung des Lebensstandards nach dem Renteneintritt. Dies jedoch nur, wenn kein Pflegefall hinzukommt. Die Wahrscheinlichkeit dafür ist aber hoch, mehr als jeder Zweite wird pflegebedürftig. Daher muss hierfür entsprechend Vorsorge getroffen werden. Und zwar – entgegen der Annahme vieler Menschen – auch privat. Denn die Pflegepflichtversicherung reicht bei Weitem nicht aus, um die Kosten zu decken.
Durch die gesetzlich verankerte Pflegeversicherung ist alles gut? Ein Trugschluss!
Die Menschen in Deutschland werden immer älter. Dies ist die Folge des medizinischen Fortschritts und der verbesserten Lebensumstände und erst einmal eine positive Entwicklung. Doch damit kommt auch dem Thema Pflege eine immer größere Bedeutung zu. In Deutschland haben wir – im Gegensatz zu den meisten anderen Ländern – mit der Pflegepflichtversicherung die Absicherung des Pflegefalls gesetzlich verankert. „Damit ist doch alles gut“, könnte man meinen. Doch das ist es mitnichten. Denn die Pflegepflichtversicherung stellt einen Mindestschutz dar, der oftmals nur einen kleinen Anteil der eigentlichen Kosten deckt. Den Rest müssen Betroffene und deren Familien selbst finanzieren. Je nach Pflegegrad und Art der Unterbringung kann dies monatlich mehrere tausend Euro betragen.
Anzunehmen, dass die gesetzliche Absicherung ausreicht, ist also ein Trugschluss. Der politische Fokus auf dem Thema sowie die Pflegestärkungsgesetze haben diese falsche Annahme bei vielen Menschen leider noch verstärkt, da sie Leistungsausweitungen mit sich gebracht haben. Die Entstigmatisierung des Themas Pflegebedürftigkeit stärkt die Motivation, schnell in höchstmögliche Pflegegrade eingeordnet zu werden, und führt zu höherem Kostendruck. Dies ist einer der Hauptgründe für die zum Teil deutlich spürbaren Beitragserhöhungen in der privaten Pflegepflichtversicherung in den letzten Jahren. Es gibt jedoch Lösungsansätze, wie die Pflege in Deutschland finanziert und zugleich bezahlbar bleiben kann.
Eine Vollkaskoabsicherung in der Pflege bedeutet das Aus für den Generationenvertrag
Momentan sind die sogenannten „Babyboomer“ kurz vor dem Ende ihres Erwerbslebens. Diese rund 13 Millionen Menschen gehen in den nächsten Jahren in Rente, was ca. einem Drittel aller Erwerbspersonen entspricht. Das Umlageverfahren in der Sozialversicherung, der sogenannte Generationenvertrag, bei dem die aktuell Erwerbstätigen für die älteren Generationen aufkommen, gerät damit aus dem Gleichgewicht. Immer weniger Jüngere müssen die Kosten von immer mehr Älteren mittragen. Hinzu kommen die per se gestiegenen Aufwände durch die zuvor erwähnten Leistungsausweitungen, welche die Schieflage zusätzlich verstärken.
Vor diesem Hintergrund muten Pläne für weitere Steuerzuschüsse in Milliardenhöhe in die Sozialversicherung sowie Forderungen nach dem sogenannten Sockel-Spitze-Tausch befremdlich an. Denn die Umkehr des bisherigen Prinzips der Pflegepflichtversicherung als Mindestschutz hin zu einer vollumfänglichen Absicherung bei lediglich geringem Eigenbehalt würde die Finanzierungsprobleme nicht lösen, sondern langfristig nur verschärfen und nachfolgende Generationen über Gebühr belasten.
Die zentrale Herausforderung ist also, die Lastenverteilung bei der Finanzierung angemessen auszutarieren und dabei die Qualität nicht aus den Augen zu verlieren. Eine Pflege-Vollkasko ist der falsche Weg. Wir können nicht auf Dauer sämtliche Risiken sozialisieren, ohne damit die jüngeren Generationen vor massive Probleme zu stellen, die sie nicht selbst verursacht haben.
Die Lösung: Mehr Eigenverantwortung, betriebliche Vorsorge und feste Leistungsversprechen
Fest steht: Jede und jeder muss selbst so für sich vorsorgen, dass der gewünschte Lebensstandard im Alter – mit oder ohne Pflegefall – gesichert ist. Dies kann gelingen durch individuelle Maßnahmen ähnlich der Altersvorsorge, die bestenfalls durch Anreize wie z. B. steuerliche Begünstigungen gefördert werden. Eine private Pflegezusatzversicherung, die nach dem kapitalgedeckten Verfahren kalkuliert wird, ist hier ein probates Mittel. Denn dabei werden in jüngeren Jahren Teile des Beitrags für den evtl. eintretenden Versicherungsfall sozusagen zurückgelegt. Demnach können die Beiträge niedriger gehalten werden, wenn der Ansparprozess früh beginnt, sprich die Versicherung in jungen Jahren abgeschlossen wird. Die Pflegevorsorge sollte daher für Vermittler fester Bestandteil in der Beratung zur Absicherung persönlicher Lebensrisiken sein. Gleichzeitig ist die Branche gefordert, sich Gedanken über neue Produktkonzepte im Bereich Pflege zu machen, um so zur Attraktivität der privaten Pflegevorsorge beizutragen.
Wünschenswert wäre, dass – ähnlich der betrieblichen Altersvorsorge – auch die Pflegevorsorge verstärkt den Weg in den betrieblichen Kontext findet. Dass dies funktionieren kann, haben wir bereits in der Chemie- und Pharmaindustrie gesehen. Auch wären entsprechende Anreize seitens der Politik wünschenswert. Ergänzend sollten die Leistungsversprechen dauerhaft definiert werden, sodass sich Eintrittswahrscheinlichkeiten und damit die Beiträge seriös und nachhaltig kalkulieren lassen. Solche festen Leistungsversprechen sind auch wichtig, um den Menschen transparent zu machen, welche Unterstützung sie im Pflegefall erhalten – und welche eben nicht. Und es macht deutlich, welche Leistungen ggf. individuell, also in Eigenverantwortung, abgesichert werden müssen.
Letztlich können wir uns nicht darauf berufen, dass der Staat uns alle Risiken abnimmt. Gerade in so einem individuellen und sensiblen Feld wie der Gesundheit und der Pflege müssen die Menschen selbst – im besten Fall mithilfe der professionellen Beratung durch einen Vermittler – entscheiden, was richtig und wichtig für sie ist.
Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 03/2023, S. 40 f., und in unserem ePaper.
Bild: © Zerbor – stock.adobe.com
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