Die Pensionslasten in den Bilanzen vieler Arbeitgeber drohen zu explodieren. Mitverantwortlich dafür ist das dauerhaft niedrige Zinsniveau. Denn seit Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) im Jahr 2010 müssen Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz mit einem marktnahen Zinssatz bewertet werden, den die Bundesbank festlegt. Ende 2019 lag dieser sogenannte Abzinsungssatz bei 3,04%. Ende des laufenden Jahres wird er auf 2,8% sinken – und Hochrechnungen zufolge bis 2023 weiter auf 1,5%.
Sinken die Zinsen, steigen die Schulden
Je niedriger der Abzinsungssatz, desto mehr Pensionsrückstellungen muss ein Unternehmen vorhalten, um eine Versorgungszusage in bestimmter Höhe zu bedecken. Das heißt: Selbst wenn die Höhe der Versorgungszusage konstant bleibt, wachsen die Pensionsrückstellungen – und damit die Schulden auf der Passivseite der Bilanz – unaufhörlich weiter an.
Sichtbar wird das Problem spätestens dann, wenn der bisherige Inhaber das Unternehmen verkaufen oder an die nächste Generation weitergeben will. Bei der Ermittlung des Kaufpreises werden Pensionslasten in aller Regel wertmindernd berücksichtigt. Und wer will schon dem Nachwuchs die Finanzierung des eigenen Ruhestands aufbürden? In dieser Situation sind viele Unternehmer offen für Vorschläge, ihre Pensionszusage auf einen externen Versorgungsträger zu übertragen.
SMARTpension® kappt die Zündschnur
Ein wirkungsvolles Instrument für diese Form der bilanziellen Bombenentschärfung ist das Konzept SMARTpension®. Im Vergleich zu anderen Formen der Auslagerung ist es besonders liquiditätsschonend und dank fester Kalkulationsgrößen im Beratungsgespräch leicht zu erklären. Anders als bei bisherigen Konzepten lässt sich mit SMARTpension® nicht nur der Past Service, sondern auch der Future Service kapitalmarktorientiert und somit liquiditätsschonend auslagern.
Ein Beispiel: Kaspar Schäfer, Jahrgang 1960, ist seit 1990 beherrschender geschäftsführender Gesellschafter der Schäfer Immobilien GmbH. Im Dezember 1996 hat er von seinem Arbeitgeber eine Pensionszusage über 1.890 Euro ab dem 65. Lebensjahr erhalten. Diese Versorgungszusage hat Kaspar Schäfer zu 79,13% bereits erdient. Die Quote ergibt sich bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern aus dem Verhältnis der Arbeitstage ab dem Beginn der Zusage einerseits und bis zum Renteneintritt andererseits. Konkret: Kaspar Schäfer besitzt seine Versorgungszusage seit 8.309 Tagen wird voraussichtlich in 2.192 Tagen in Rente gehen.
Von der zugesagten Rente in Höhe von 1.890 Euro entfallen also 1.495 Euro bzw. 79,13% auf den Past Service und 20,87% bzw. 395 Euro auf den noch zu erdienenden Future Service. Der Past Service könnte zum Beispiel auf einen kapitalmarktorientierten Pensionsfonds übertragen werden – entweder gegen Einmalbeitrag oder liquiditätsschonend per Finanzierungsplan über mehrere Jahre verteilt.
Ersparnis durch realistische Rechnungsgrundlagen
Für die Finanzierung des Future Service bietet sich SMARTpension® an. In der Anwartschaftsphase nutzt das Konzept die maximale Sicherheit der rückgedeckten Unterstützungskasse. Die Beiträge des Unternehmens fließen in eine Rückdeckungsversicherung von HDI. Anders als bei einer konventionellen rückgedeckten Unterstützungskasse wechselt SMARTpension® in der Rentenphase in das System der Kapitalmarktorientierung. So können bei der Kalkulation individuelle, realistische Rechnungsgrundlagen genutzt werden: SMARTpension® legt eine Lebenserwartung von gut 93 Jahren zugrunde. Laut der Kohortensterbetafel des Statistischen Bundesamts aus 2014/2016 kann ein 1998 geborener Mann damit rechnen, 86 Jahre alt zu werden. Nimmt man diese Zahl als Maßstab, bietet SMARTpension® noch einiges an Spielraum. Der Rentenfaktor beträgt 37,86 Euro pro 10.000 Euro Kapital. Für die Leistungsphase wird eine Kapitalrendite von durchschnittlich 2,5% angenommen.
Dank dieser verbindlich festgelegten Faktoren lassen sich sowohl der Kapitalbedarf bei Rentenbeginn als auch der erforderliche Versicherungsbeitrag ganz leicht mit dem Taschenrechner ermitteln: 395 Euro Rente geteilt durch 37,86 Euro Rentenfaktor, multipliziert mit 10.000 Euro, ergibt im Fall des Geschäftsführers Kaspar Schäfer einen Finanzierungsbedarf in Höhe von 104.331 Euro. Dieser Betrag, geteilt durch sechs Jahre verbleibende Ansparphase, geteilt durch je 12 Monate, ergibt einen Monatsbeitrag von 1.449 Euro. Damit ist die Finanzierung bis zur Hälfte günstiger als bei konventionellen bAV-Lösungen, die mit den extrem vorsichtigen, für Lebensversicherer vorgeschriebenen Rechnungsgrundlagen kalkuliert sind.
Renditechancen des Kapitalmarkts für die bAV nutzen
Mit dem Renteneintritt von Kaspar Schäfer ist das Finanzierungssystem innerhalb der Unterstützungskasse ausschließlich kapitalmarktorientiert ausgerichtet. Die Ablaufleistung der Rückdeckungsversicherung – also 104.331 Euro – wird breit gestreut in Fonds angelegt. Zugleich wird dem Kapitalstock die monatliche Rente für den Versorgungsbegünstigten entnommen, in diesem Fall 395 Euro. Sukzessive wird der Kapitalstock „entspart“. Wird Kaspar Schäfer älter als angenommen oder erfüllen sich die Renditeerwartungen in der Leistungsphase nicht, springt sein ehemaliger Arbeitgeber ein. Im umgekehrten Fall kommen dem Arbeitgeber Risikogewinne zugute, die er zum Beispiel verwenden kann, um die Anwartschaften anderer Arbeitnehmer zu „polstern“.
Was für die Auslagerung gilt, kann auch beim Aufbau neuer Versorgungszusagen überzeugen. Vielen Vermittlern, die sich mit SMARTpension® beschäftigen, fällt als Erstes das ungewöhnlich günstige Verhältnis zwischen Finanzierungsaufwand und Leistung ins Auge. So bleibt bAV auch im Niedrigzinsumfeld attraktiv. Und es gibt noch mehr Vorteile: Die Unterstützungskasse ermöglicht es, auch größere Versorgungslücken effizient zu schließen, weil sie von den Dotierungsgrenzen anderer Durchführungswege befreit ist. Die Beiträge können komplett gewinn- und damit steuermindernd gebucht werden, sofern der Arbeitgeber sie leistet. Und vor allem: SMARTpension® ist komplett bilanzneutral.
Expertenwissen für die Betriebsrente nutzen
Genau das macht das Konzept für die Auslagerung von Pensionsverpflichtungen so attraktiv. Künftig werden immer mehr Arbeitgeber darüber nachdenken, ihre Versorgungszusagen auszulagern – schon allein die Zinsen machen es notwendig. Und es gibt weitere Treiber: In Bereichen wie Entwicklung, Produktion oder Logistik ist es längst üblich, dass sich Unternehmen auf das Wesentliche konzentrieren und alles, was nicht zum Kerngeschäft gehört, spezialisierten Zulieferern und Dienstleistern überlassen. Wer mit seinen Versorgungszusagen genauso umgeht, schafft sich unternehmerische Freiräume und erschließt sich Expertenwissen für seine persönliche Betriebsrente.
Bild: © HDI; Alexander Siegmund (l.) hat das Konzept SMARTpension® entwickelt. Fabian von Löbbecke (r.) ist Vorstandsvorsitzender von HDI Pensionsmanagement und im Vorstand der HDI Lebensversicherung AG für bAV verantwortlich. HDI liefert die Rückdeckungsversicherung für SMARTpension®.
Den Artikel lesen Sie auch in AssCompact 02/2020, Seite 32 f., und in unserem ePaper.
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