Aus einem Trend ist definitiv ein Boom geworden: Ein eigenes Ferienhaus! Bei der GEV können sich Kunden aus Wohngebäude-, Hausrat- und Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ein individuelles Leistungspaket für Ihre Ferienimmobilie zusammenstellen. Auf den Unterschied in den Anforderungen zu einer normalen Wohngebäudeversicherung geht das GEV Ferienhauskonzept mit speziellen Leistungserweiterungen ein.
Mietausfall
In Standard-Wohngebäudeprodukten greift der Anspruch nach § 535 BGB und gilt nur für unbefristete Mietverträge. Für Ferienhäuser gelten Kurzzeitmietraumverträge nach § 549 BGB. Daher ist ohne entsprechende Regelung der Mietausfall für Ferienimmobilien häufig ausgeschlossen. Anders im GEV Ferienhauskonzept: Hier ist der Mietausfall der Ferienimmobilie bis zu 25.000 Euro mitversichert.
Ersatzunterkunft
Der Vermieter der Ferienimmobilie ist in der Regel nach § 275 BGB dazu verpflichtet, dem Mieter im Schadenfall eine Ersatzunterkunft zur Verfügung zu stellen oder ihm nach § 284 BGB die Miete und weitere Aufwendungen zu erstatten. Oft müssen Vermieter auch zum Schadenort reisen, um den Schaden zu besichtigen und die Behebung zu organisieren.
Um auch diese Risiken abzusichern, erstattet die GEV im Ferienhauskonzept die Kosten für eine Ersatzunterkunft bis 10.000 Euro und maximal 100 Tage. Auch die Mehrkosten für die vorzeitige Rückreise des Gastes an den gewöhnlichen Wohnort sind bis 10.000 Euro versichert, genauso wie die Reisekosten des Vermieters zum Versicherungsort.
Leerstand
Leerstand ist bei Ferienimmobilien der wichtigste Risikounterschied zu herkömmlichen Wohngebäuden. Die GEV fragt bei der Antragsstellung die ungefähre Auslastung ab. Somit ist die Immobilie Ihrer Kunden sofort richtig versichert.
Wollen Sie mehr über das GEV Ferienhauskonzept und weitere Produkte der GEV erfahren? Treffen Sie uns auf der DKM Halle 3 Stand E08a. Wir freuen uns auf Sie.
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