Die neue EU-KI-Verordnung nennt klare Regeln für den professionellen Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) und unterscheidet verschiedene Risikoklassen. Allgemeine Anwendungen wie Chatbots oder Textgeneratoren unterliegen Transparenzpflichten, während für sogenannte Hochrisiko-KI wie etwa in der automatisierten Kreditwürdigkeitsprüfung oder Schadensregulierung – besonders strenge Regeln gelten. In diesem Zusammenhang weist der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung darauf hin, dass sich Vermittler zudem mit datenschutzrechtlichen Fragen beschäftigen müssen, weil der Einsatz von KI oft mit der Verarbeitung personenbezogener Daten verbunden sei.
Informationspapier zu Auswirkungen der KI-Verordnung
„Die Geschwindigkeit, mit der sich KI entwickelt, stellt die Branche vor neue Herausforderungen“, beton Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW. „Mit dem nun veröffentlichten Infoblatt bieten wir eine fundierte Orientierungshilfe, die Vermittler dabei unterstützt, die Auswirkungen der KI-VO besser zu verstehen und sich frühzeitig darauf vorzubereiten“, so Wirth weiter.
Branchenstandard als Vorbild für künftige KI-Regelungen
Die Expertengruppe, die die Orientierungshilfe veröffentlicht ha, ist auch für den Branchenstandard zur Einwilligungserklärung in die Datenverarbeitung zuständig, der 2020 als freiwilliger Standard für die Vermittlerbranche konzipiert wurde. Ziel des Branchenstandards ist es, möglichst breit am Markt akzeptierte und laufend aktualisierte Vorlagen rund um die Themen Einwilligungserklärung, Risikovoranfrage und Information zur Datenverarbeitung zu bieten. Durch den Einsatz des Branchenstandards sollen Vermittlerprozesse wie Bestandsübertragungen, Bestandsverkäufe und Risikovoranfragen erleichtert werden. Die kostenlosen Dokumente gibt es unter bundesverband-finanzdienstleistung.de.
KI künftiger Bestandteil des Branchenstandards
Die Orientierungshilfe zur KI-Verordnung soll eine Vorarbeit für die künftige Integration von KI-Themen in den Branchenstandard zur Einwilligungserklärung darstellen. Denn laut AfW werde es mit der zunehmenden Nutzung von KI in der Vermittlerbranche unerlässlich sein, KI auch in die Einwilligungsprozesse der Kunden mit einzubeziehen. Die Expertengruppe sehe hier langfristig Handlungsbedarf, um den Standard weiterzuentwickeln und den neuen regulatorischen Anforderungen gerecht zu werden.
Das vollständige Informationspapier lässt sich hier abrufen. (tik)
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