Niedersachsen hat diese Woche ein Wechselmodell für Beamte und Richter beschlossen. Der niedersächsische Landtag hat die Änderung, die Beamten die Möglichkeit bietet, sich für eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung zu entscheiden, am Montag, den 11.12.2023, verabschiedet. Auch bekannt als „Hamburger Modell“ können Beamte dabei einen Arbeitgeberzuschuss als „pauschale Beihilfe“ erhalten. Im Gegenzug müssen sie allerdings ihren Anspruch auf individuelle Beihilfe unwiderruflich aufgeben.
Niedersachsen reiht sich damit in eine wachsende Anzahl von Bundesländern ein, die das Wechselmodell bereits nutzen, darunter Hamburg, Bremen, Brandenburg und Thüringen, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein.
Einführung soll Fachkräftemangel entgegenwirken
Mit der Verabschiedung des Gesetzentwurfs wird eine Gerechtigkeitslücke geschlossen, heißt es in einer Mitteilung gegenüber der Presse. Die Lücke ist insbesondere in Zeiten entstanden, als es Beamten mit Vorerkrankungen oder körperlichen Einschränkungen faktisch unmöglich war, eine private und damit beihilfekonforme Krankenversicherung abzuschließen.
Zudem soll die Einführung das Bundesland auch im Kampf um Fach- und Nachwuchskräfte unterstützen, erklärt Niedersachsens Finanzminister Gerald Heere. „Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels und auch mit Blick auf die Beihilferegelungen der an Niedersachsen angrenzenden Länder ist dies besonders wichtig“, so Heere.
Beamte müssen Wechsel innerhalb eines Jahres beantragen
Personen, die neu in den Landesdienst eintreten und bisher gesetzlich krankenversichert waren, haben ab sofort die Möglichkeit, in ihrer Versicherung zu blieben. Den bereits im Landesdienst stehenden Beamten wird ab dem 1. Februar 2024 eine einmalige Wahlmöglichkeit eröffnet. Den Antrag müssen wechselwillige Beamte innerhalb eines Jahrs stellen.
DGB: Regelung war längst überfällig
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DBG) begrüßt die Entscheidung des niedersächsischen Landtags, vor allem in Hinsicht auf die inkludierte Härtefallregelung. Der niedersächsische DGB-Vorsitzende Dr. Mehrdad Payandeh sagt, die Regelung sei längst überfällig gewesen. „Es wurde auch Zeit, diese Regelung einzuführen und den zukünftigen Beamtinnen und Beamten die Freiheit zu geben, die passende Krankenversicherung auszuwählen“, so Payandeh.
Mitte des Jahres sprach sich auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sich für eine Ausweitung des Hamburger Modells aus. Im August sagte Lauterbach der Bild-Zeitung, er „würde es begrüßen, wenn weitere Länder das Wahlrecht einführen würden“.
Der PKV-Verband und der Deutsche Beamtenbund (dbb) auf der anderen Seite stehen dem Hamburger Modell kritisch entgegen. (js)
Bild: © MQ-Illustrations – stock.adobe.com
Lesen Sie auch: Ampel-Parteien prüfen GKV-Wechseloption für Beamte
- Anmelden, um Kommentare verfassen zu können