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30. September 2024
Neues KfW-Förderprogramm „KNN“ gestartet
Neues KfW-Förderprogramm „KNN“ startet

Neues KfW-Förderprogramm „KNN“ gestartet

Anfang Oktober ist die neue KfW-Förderung „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ (KNN) gestartet. Sie richtet sich an Investoren, die flächeneffiziente, günstige und klimafreundliche Wohnungen bauen oder einen Neubau kaufen wollen. Das Programm ist befristet bis zum 31.12.2025.

Das neue Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ (KNN) ergänzt die soziale Wohnraumförderung und die energetische Förderung „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN). Im Fokus steht die Begrenzung der Baukosten, die Reduktion von CO2-Emissionen und die Optimierung der Wohnfläche. Die KfW setzt „KNN“ im Auftrag der Bundesregierung um und kann auf Mittel des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) zurückgreifen, um den Zinssatz der Förderdarlehen gegenüber dem Marktzins zu verbilligen. In diesem Jahr stehen Mittel in Höhe von 350 Mio. für das Programm bereit, im kommenden Jahr weitere 1,65 Mrd. Euro. Das Programm ist befristet bis zum 31.12.2025.

Welche technischen Mindestanforderungen gelten

Gefördert wird der Neubau für Wohngebäude, die bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen. Hierzu schreibt die KfW:

  • Der Effizienzhausstandard 55 muss erreicht werden.
  • Die Wohnflächennutzung ist zu optimieren, indem je nach Größe der Wohnfläche eine Wohnung mit einer bestimmten Mindestzahl an Zimmern auszustatten ist.
  • Es gibt Grenzwerte für bestimmte Kosten im Lebenszyklus des Gebäudes. So entstehen Gebäude mit niedrigeren Baukosten, bei denen zu hohe Folge- und Nebenkosten zu Lasten der Bewohnerinnen und Bewohner vermieden werden.
  • Die Einhaltung der geforderten Standards muss von einem Experten für für Energieeffizienz bestätigt werden. Die Bestätigung muss bei Antragstellung sowie nach Durchführung eingereicht werden.

Die Beantragung der Förderdarlehen erfolgt über die jeweilige Hausbank. Der Kreditbetrag beträgt maximal 100.000 Euro pro Wohneinheit. Kunden können verschiedene Laufzeiten (ab vier Jahre bis max. 35 Jahre) wählen. Der Zinssatz wird aus Mitteln des Bundes verbilligt und in der Regel für zehn Jahre festgeschrieben.

Wer einen Antrag stellen kann

Anträge stellen können Investoren und Ersterwerber von neu errichteten Wohngebäuden, unter anderem Privatpersonen, Wohneigentumsgemeinschaften, gewerbliche und kommunale Unternehmen, Verbände und Kammern oder auch Wohnungsbaugenossenschaften. Die Realisierung des Vorhabens muss spätestens 36 Monate nach Vollauszahlung des Förderdarlehens abgeschlossen sein und nachgewiesen werden.

Weitere Informationen sind unter kfw.de/296 abrufbar. (tik)

Bild: © Stockwerk-Fotodesign – stock.adobe.com