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2. September 2024
Neues KfW-Förderprogramm „Jung kauft Alt“ gestartet
Neues KfW-Förderprogramm „Jung kauft Alt“ startet

Neues KfW-Förderprogramm „Jung kauft Alt“ gestartet

Am 03.09.2024 ist das neue KfW-Programm „Jung kauft Alt“ an den Start gegangen. Damit unterstützt die Regierung Familien beim Kauf sanierungsbedürftiger Wohnimmobilien über zinsverbilligte KfW-Kredite. Die Landesbausparkassen begrüßen die Förderung, halten die Anforderungen aber für zu "ambitioniert".

Bereits im September 2023 hatte die Bundesregierung die neue KfW-Förderung „Jung kauft Alt“ (Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb) angekündigt. Nun ist es soweit und das Programm ist gestartet. Es wendet sich an Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind, die ein Bestandsgebäude mit niedrigem Energiestandard erwerben und sich verpflichten, es energetisch zu sanieren.

Für den Erwerb können Familien günstige Förderkredite in Anspruch nehmen, für die das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) Mittel zur Zinsverbilligung bereitstellt. Der Zinssatz für ein Darlehen mit 35 Jahren Laufzeit und zehn Jahren Zinsbindung liegt derzeit beispielsweise bei 1,51% effektiv.

Die wichtigsten Eckpunkte des Programms
  • Anträge einreichen können Privatpersonen, die Eigentum von selbst genutztem Wohnraum erwerben, bei denen mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt und deren zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen maximal 90.000 Euro bei einem Kind beträgt, zuzüglich 10.000 Euro je weiteres Kind.
  • Die zu erwerbende Wohnimmobilie muss zum Zeitpunkt der Antragstellung laut einem Energiebedarfs- oder -verbrauchsausweis der Energieeffizienzklasse F, G oder H zugeordnet sein.
  • Die Kredite im Produkt „Jung kauft Alt“ können Kunden, wie bei KfW-Förderkrediten üblich, bei ihren Hausbanken beantragen.
  • Förderfähige Kosten sind der Kaufpreis inklusive Grundstückskosten.
  • Die maximale Höhe des Kreditbetrags ist abhängig von der Anzahl der im Haushalt wohnenden minderjährigen Kinder. Bei einem Kind können bis zu 100.000 Euro beantragt werden, bei zwei Kindern bis zu 125.000 Euro und ab drei Kindern bis zu 150.000 Euro.
  • Als Kreditlaufzeiten sind ab sieben und bis 35 Jahre möglich, die Zinsen lassen sich je nach Laufzeitvariante für maximal 20 Jahre festschreiben.
  • Das Programm „Jung kauft Alt“ ist kombinierbar mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm (Kredit Nr. 124).
  • Antragstellende verpflichten sich, die erworbene Immobilie innerhalb von 54 Monaten ab KfW-Förderzusage energetisch zu sanieren, sodass mindestens das Niveau eines „Effizienzhauses 70 EE“ erreicht wird. Für die Sanierung lassen sich zusätzlich z.B. zinsgünstige Kredite und Zuschüsse der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) nutzen.
Landesbausparkassen: Anforderungen „zu ambitioniert“

Die Landesbausparkassen begrüßen es, dass der von vielen Seiten geäußerte Wunsch nach einer Förderung des Bestandserwerbs auf Gehör gestoßen ist. Laut LBS-Verbandsdirektor Axel Guthmann werde die Freude allerdings etwas getrübt durch die Befürchtung, dass das Programm aufgrund seiner hohen Anforderungen viele Familien aus der Einkommenszielgruppe gar nicht erreiche. „Immobilien mit den schlechtesten Energieeffizienzklassen F, G und H innerhalb von viereinhalb Jahren auf den Standard EH 70 EE modernisieren zu müssen – das wird entweder am Zeitrahmen oder am Geld scheitern. Es erscheint jedenfalls zu ambitioniert“, so Guthmann. „Wir lassen uns natürlich gerne eines Besseren belehren, plädieren aber schon jetzt dafür, bei mangelnder Nachfrage nach dem Programm die zeitlichen Vorgaben deutlich zu strecken.“ Auch könnten bessere Energieeffizienzklassen in die Förderung aufgenommen werden, um den Sprung zum angestrebten Niveau kleiner und günstiger zu machen. 

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