Carsharing
Wenn Kunden der Haftpflichtkasse Carsharing-Angebote nutzen, übernimmt der Versicherer im Schadenfall den Selbstbehalt der Vollkasko bis 250 Euro – für Elektroautos sogar bis 500 Euro. Dies gilt sowohl für Pkw als auch für Krafträder.
(E-)Fahrräder und E-Scooter
Elektro-Räder und -Roller liegen voll im Trend. Ganz ungefährlich sind sie jedoch nicht. Über die finanziellen Folgen müssen sich Kunden der Haftpflichtkasse keine Sorgen machen. Versichert sind Schäden an gemieteten E-Scootern und (E-)Fahrrädern bis 5.000 Euro. Gleiches gilt für geliehene (E-)Fahrräder. Drahtesel sind – egal ob mit oder ohne Motor – sogar gegen Verlust abgesichert.
Neuwertentschädigung
Im Rahmen der Neuwert-Entschädigung erstattet die Haftpflichtkasse Anspruchstellern die Differenz zum Neuwert bis 5.000 Euro über die gesetzliche Haftpflicht hinaus. Handelt es sich um eine nachhaltige Neuanschaffung, erhält der Geschädigte bis zu 20% zusätzlich.
Neuwert-GAP-Deckung
Gleiches gilt auch für Versicherungsnehmer, wenn sie als Anspruchsteller von einem anderen Haftpflichtversicherer nur den Zeitwert ersetzt bekommen. Die Haftpflichtkasse übernimmt die Differenz zum Neuwert bis 5.000 Euro – bei einer nachhaltigen Neuanschaffung zusätzlich 20% mehr.
Papierlos-Nachlass
Mit dem Papierlos-Nachlass spart der Kunde 10% des Beitrags. Damit lassen sich jedes Jahr bis zu fünf Millionen Blatt Papier einsparen. Die Schreiben erhält der Kunde dann ausschließlich bequem und unkompliziert per E-Mail. Kunden und Vermittler erreichen den Versicherer wie gewohnt per Telefon, Brief, Fax oder E-Mail.
Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 04/2022, S. 26 f., und in unserem ePaper.
Bild: © arbalest – stock.adobe.com
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