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1. Januar 2010
NÜRNBERGER Krankenversicherung erweitert Tarifleistungen

NÜRNBERGER Krankenversicherung erweitert Tarifleistungen

Mit Umstellung auf die Unisex haben die meisten Versicherer auch Leistungserweiterungen in ihren Tarifen vorgenommen, so auch Die NÜRNBERGER Krankenversicherung AG (NKV). In der Tarifserie TOP werden die Leistungen nun bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte erstattet.

Zuvor war die Erstattung auf den 2,3-fachen Satz beschränkt. Außerdem ersetzt die NKV alle im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker aufgeführten Leistungen bis zum Höchstsatz. Bisher mussten die Differenzleistungen über einen Zusatzbaustein eingeschlossen werden. Für ambulante Psychotherapie werden ab sofort bis zu 50 Sitzungen pro Jahr erstattet. Die Selbstbehalte für Kinder und Jugendliche sind nun nur noch halb so hoch wie die für Erwachsene.

Der Hausarzttarif für Preisbewusste, der Tarif HAT, wurde in vergleichbarer Weise ausgestattet. Er enthält jetzt sämtliche vom PKV-Verband empfohlenen Leistungen. Im neuen Premiumergänzungstarif (PEG) hat die NKV Merkmale gebündelt, die bisher in mehreren Tarifen enthalten waren. Er sieht unter anderem Leistungen für Zahnersatz, Sehhilfen und Heilpraktikerbehandlung vor, ersetzt die Krankenhauszuzahlung und beinhaltet einen Auslandsschutz. Neugeordnet wurden die stationären Zusatztarife. S1 und S2 heißen jetzt die Angebote für Kunden in der Krankenvollversicherung. Die Tarife SG1 und SG2 richten sich an gesetzlich Versicherte, die eine komfortable Unterbringung im Krankenhaus und Chefarztbehandlung möchten. Zudem erweitert die NKV ihr Produktangebot um einen stationären Zusatztarif (SG2A) mit einem einheitlichen Beitrag für die Eintrittsalter von 16 bis 67 Jahren.