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18. April 2022
Münchener Verein erweitert Leistungen in Handwerker-BU
Münchener Verein erweitert Leistungen in Handwerker-BU

Münchener Verein erweitert Leistungen in Handwerker-BU

Die Deutsche Handwerker BerufsunfähigkeitsVersicherung des Münchener Verein, die in den Produktvarianten „Premium“ und „Aktiv“ erhältlich ist, hat an wichtigen Stellschrauben Verbesserungen erfahren. So gibt es nun eine Wechsel-Option und mehr Unterstützung im Leistungsfall.

Die Münchener Verein Versicherungsgruppe hat ihre Deutsche Handwerker BerufsunfähigkeitsVersicherung an wichtigen Stellschrauben weiter verbessert. Das Produkt wird weiterhin in den zwei Produktvarianten „Premium“ und „Aktiv“ angeboten. Neu ist aber insbesondere die Wechsel-Option. Kunden, die mit der Aktiv-Variante einsteigen, können in den ersten drei Jahren ohne erneute Gesundheitsprüfung bis zum Alter von 40 Jahren auf den Premiumschutz wechseln. Die Beitrags- und Versicherungsdauer sowie die Rentenhöhe bleiben dabei gleich.

Verbesserte Versicherungsbedingungen

Unverändert bestehen bleiben auch der 10%-ige Existenzgründerrabatt in den ersten drei Jahren und die Einmalleistung bei Arbeitsunfall. Die Versicherungsbedingungen wurden aber in wesentlichen Punkten verbessert. Wenn ein Kunde berufsunfähig wird und die Berufsunfähigkeitsrente erhält, muss er nicht melden, wenn es ihm wieder besser geht. Die Prüfung ist alleinige Aufgabe des Münchener Verein. Auch die Bedingung bei Pflegebedürftigkeit hat sich verbessert: Die versicherte pflegebedürftige Person gilt bereits bei einem von drei Kriterien als berufsunfähig.

Leistungsentscheidung innerhalb von acht Arbeitstagen

Zudem gibt es im Leistungsfall mehr Unterstützung: Liegen alle erforderlichen Unterlagen vor, fällt die Leistungsentscheidung innerhalb von acht Arbeitstagen. Alle Versicherten mit Premiumschutz erhalten außerdem ein zusätzliches Angebot zur Rehabilitation und Reintegration. Ein medizinisch-berufskundlicher Beratungs- und Reintegrationsdienst berät als Kooperationspartner Versicherte und ihre Familien im Leistungsfall und begleitet sie auf Wunsch während des gesamten Reha-Prozesses.

Erhöhung der BU-Rente bei besonderen Anlässen

Des Weiteren kann die BU-Rente bei bestimmten Anlässen wie Heirat oder Geburt ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden. Das ist jetzt bis zu zwölf Monate nach Eintritt des Ereignisses möglich. Bei einer Beitragspause besteht vollständiger Versicherungsschutz, Stundungszinsen fallen weg. (ad)

Bild: © Gerhard Seybert – stock.adobe.com