Ein Artikel von Dirk Becker, Senior Consultant Corporate Employee Benefits, AXA Konzern AG
Die Einrichtung einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) erfordert die Berücksichtigung einer Reihe von Rahmenbedingungen. Im Fokus stehen die Belange der Unternehmen und ihrer Mitarbeitenden. Diese müssen auf Basis bestehender gesetzlicher Regelungen und Rechtsprechung mit dem existierenden Produktangebot in Einklang gebracht werden. Dabei merken Unternehmen häufig, dass betriebliche Belange und Wünsche an eine betriebliche Altersversorgung nicht immer deckungsgleich mit dem Angebot der Produktgeber sind –oder umgekehrt. In solchen Fällen kommt es dann häufig zu einer Anpassung der betrieblichen Altersversorgung an die Möglichkeiten des ausgewählten Produktes bzw. der dahinterliegenden Prozesse. Noch schlimmer ist: Wenn eine Anpassung nicht möglich ist, entstehen Lücken. Beispielhaft sei hier die Förderung nach § 10a EStG im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung erwähnt.
Ähnliches gilt auch, wenn sich Unternehmen und Mitarbeitende eine hohe Flexibilität in der Zahlung von bAV-Beiträgen wünschen, z.B. in Relation zur Höhe des Gehalts. Die Zahlungsmodalitäten richten sich dann eher nach den Möglichkeiten der Produktgeber. Für Unternehmen entstehen dann Einschränkungen bzw. zusätzliche Aufwände, um in die Prozesse der Produktgeber zu passen. Besonders betroffen sind davon Branchen mit sehr flexiblen Lohnzahlungen, wie z.B. die Gesundheits- Verkehrs-, Sicherheitsdienstleistungs-, Logistik- und Reisebranche, das Gastgewerbe, die Industrie oder die Landwirtschaft. Dort werden variierende Löhne auf Basis von Akkord-, Schicht-, Wochenend- oder Saisonarbeit gezahlt. Dies hat zur Folge, dass eine bAV nur sehr zurückhaltend oder mit zusätzlichen Aufwänden für die Arbeitgeber umgesetzt werden kann.
Flexible Beiträge
Genau an dieser mangelnden Flexibilität setzen Produkte mit flexibler Beitragszahlung an. Sie sollen den Unternehmen und Mitarbeitenden die notwendige Freiheit geben, um eine bAV einfach umsetzen zu können. Der bAV-Beitrag kann so gezahlt werden, wie es der zusagende Betrieb benötigt. Erfolgt die Lohnzahlung, so wird auch der definierte bAV-Beitrag gezahlt. Wird kein Lohn gezahlt, so erfolgt keine Beitragszahlung. Es wird also die jeweilige Ist-Situation der Versorgungsberechtigten abgebildet. Dies ist der Unterschied zu herkömmlichen Verfahren, die nach dem sogenannten Soll-Stellungsverfahren handeln. Dabei werden gewünschte Vertragszustände umgesetzt und dann im Anschluss mit erfolgen Zahlungen abgeglichen. Dieses „doppelte“ Verfahren wird in einem Ist-Inkasso durch ein einfaches Verfahren ersetzt. Dies macht die Beitragszahlung flexibel und reduziert gleichzeitig Verwaltungsaufwände. Ein Beispiel für einen solchen Tarif: Die Relax bAVRente mit flexibler Beitragszahlung von AXA.
Einfache Verwaltung
Der bAV-Beitrag hat dabei nicht nur eine Zahlfunktion, sondern auch eine Informationsfunktion. Dadurch kann die Administration der bAV stark vereinfacht werden. Meldungen, wie zum Beispiel zur Beitragsfreistellung bzw. -stundung, Wiederinkraftsetzung, Dynamik und Zuzahlung entfallen. In der flexiblen Beitragszahlung ist der gezahlte Beitrag mit der Wertstellung des Vertrages identisch. Es wird immer der aktuelle Wert des Vertrages dargestellt. Um auch Zielwerte definieren zu können, werden diese auf Basis eines dreijährigen Durchschnittbeitrages auf den Leistungszeitpunkt hochgerechnet. Somit erhalten Arbeitgeber und Mitarbeitende einen verlässlichen Zielwert zur Planung der Altersversorgung.
Kostenvorteil für Arbeitgeber
Die flexible Beitragszahlung und die entfallenden Verwaltungsvorgänge machen die Administration für Arbeitgeber und Anbieter einfacher und eröffnen Kostenvorteile. Arbeitgeber haben einen Kostenvorteil durch weniger Aufwand und der Produktanbieter sollte bei gleichem Beitrag in der Lage sein, bessere Leistungen anzubieten. Dabei spielen auch in sich abgeschlossene Beitragszahlungen eine Rolle, denn jeder gezahlte Beitrag muss seine eigene Bruttobeitragsgarantie beinhalten.
Die Bedeutung von Nachhaltigkeit
Die Nachhaltigkeit von Produkten spielt eine immer größere Rolle bei Unternehmen und ihren Mitarbeitenden. Durch Auswahl einer nachhaltigen Kapitalanlage wird das Produkt diesen Aspekten gerecht. Darüber hinaus entfallen in einem Ist-Stellungsverfahren zahlreiche Prozesse, die ebenfalls zu einem nachhaltigeren Handeln in der Verwaltung führen. Eine intelligente, bedarfsorientierte Steuerung von Vertragsdokumenten an Vertriebspartner und Kunden ist eine weitere Stellschraube, um Papierdruckstücke auf ein Minimum zu beschränken.
Provision
Die Provisionierung der Relax bAVRente mit flexibler Beitragszahlung erfolgt gemäß der Zahlung des bAV-Beitrags laufend. Dies bedeutet eine Streckung der Provisionseinnahmen. Die jeweils gezahlte Provision ist sofort verdient. Eine Ergänzung zu der flexiblen Beitragszahlung bietet die Entgeltumwandlung mit konstanter Beitragszahlung. Der konstanten Beitragszahlung liegen in der Regel sofortige Provisionsmodelle zugrunde. So lassen sich beide Versorgungsmodelle optimal miteinander verbinden.
AssCompact Forum betriebliche Versorgung 2024
Dieser Beitrag erscheint im Rahmen des AssCompact Wissen Forums betriebliche Versorgung, das am 27.06.2024 in Köln stattfindet. AXA ist dort mit einem Ausstellungsstand vertreten. Weitere Informationen zum Programm finden Sie unter asscompact.de/forum-betriebliche-versorgung. Zur kostenlosen Anmeldung über AXA geht es hier: https://www.asscompact.de/bv/axa
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