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11. November 2024
LKH führt neuen Krankenvollversicherungstarif ein
LKH führt neuen Krankenvollversicherungstarif ein

LKH führt neuen Krankenvollversicherungstarif ein

Die Landeskrankenhilfe startet einen neuen Krankenvollversicherungstarif, der speziell auf die Bedürfnisse anspruchsvoller Kunden ausgerichtet ist. Neben hohen Leistungen für ambulante, zahnmedizinische und stationäre Behandlungen steht auch der Schutz für Familien und im Ausland im Fokus.

Die Landeskrankenhilfe (LKH) wird mit GesundheitsUpgrade Premium einen neuen Krankenvollversicherungstarif auf den Markt bringen. Der Kompakttarif, der zum 01.12.2024 startet, ist speziell auf die Bedürfnisse von anspruchsvollen Kunden ausgerichtet, so der Versicherer.

Die Erstattung für Leistungen für ambulante, zahnmedizinische und stationäre Behandlungen liegt auf höchstem Niveau, schreibt die LKH. Arzthonorare werden auch über die Höchstsätze der Gebührenordnung hinaus erstattet, Zahnersatz und Implantate zu 100%. Im Krankenhaus gibt es für Versicherte Einbettzimmer und Chefarztbehandlung.

Für Sehhilfen stehen 1.000 Euro binnen drei Jahren zur Verfügung. Psychotherapie kann ohne vorherige Genehmigung in Anspruch genommen werden, zudem gibt es keine Beschränkungen bei der Anzahl der Sitzungen.

Beitragsrückerstattungen und Gesundheitsbonus

Wenn keine Leistungen in Anspruch genommen werden, erhalten Kunden neben einer erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattung zusätzlich einen tariflichen Gesundheitsbonus. Für Neukunden gibt es vier Monatsbeiträge zuzüglich 750 Euro Gesundheitsbonus, für Kinder und Jugendliche jeweils die Hälfte. Verschiedene Vorsorgeuntersuchungen nach dem LKH-Vorsorgeprogramm, wie Schutzimpfungen– ausgenommen Reiseimpfungen – sowie gezielte Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen und professioneller Zahnreinigung, werden weder auf den Selbstbehalt noch auf die Beitragsrückerstattung und den Gesundheitsbonus angerechnet.

Leistungen für Familien

Im Bereich Familie übernimmt der Versicherer die Kosten für Kinderwunschbehandlungen, Kurse zur Geburtsvorbereitung sowie für Schwangerschafts- und Rückbildungsgymnastik. Für Elternteile, die in Elternzeit sind, kann der Tarif für bis zu sechs Monate auf beitragsfrei gestellt werden und auch für Neugeborene fallen im Geburtsmonat sowie in den folgenden sechs Monaten keine Beiträge an. Bei einem stationären Aufenthalt von Kindern bis zum Alter von 15 Jahren werden die Kosten für die Unterkunft von einer erwachsenen Begleitperson übernommen.

Vier verschiedene Stufen beim Selbstbehalt

Im europäischen Wirtschaftsraum bietet der Tarif zeitlich unbegrenzten Schutz, im außereuropäischen Ausland bis zu zwölf Monate, mit einer Möglichkeit, diesen auf bis zu zehn Jahre zu verlängern.

Der Tarif ist in dieser Form mit nur wenigen Tarifen am Markt vergleichbar, so Pavel Berkovitch, der im Vorstand der LKH für die Produktentwicklung verantwortlich zeichnet. „Dank der Innovationsvorsorge werden medizinisch anerkannte neue Behandlungsmethoden automatisch in den Tarif integriert. So bleibt der Schutz immer auf dem neuesten Stand der medizinischen Entwicklung.“

Der Premiumtarif wird in vier Stufen angeboten: kein Selbstbehalt, 500 Euro, 900 Euro oder 1.800 Euro – für Kinder und Jugendliche jeweils die Hälfte. (js)

Bild: © Andrey Popov – stock.adobe.com