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24. August 2022
Lindner deutet Fristverlängerung bei Grundsteuer an
Lindner deutet Fristverlängerung bei Grundsteuer an

Lindner deutet Fristverlängerung bei Grundsteuer an

Viele Eigentümer beschweren sich über den bürokratischen Aufwand im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform. So ist auch erst jede zehnte Grundsteuererklärung bisher bei den Ämtern eingegangen. Bundesfinanzminister Linder erwägt daher eine Fristverlängerung.

Nach zahlreichen Beschwerden von Eigentümern und Steuerberatern denkt Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) über eine Verlängerung der Abgabefrist für die Feststellungserklärung für die Grundsteuer nach. „Ich mache mir auch Sorgen, wie das gegenwärtig abläuft“, sagte der FDP-Chef bei einem Gespräch mit Bürgerinnen und Bürgern am Tag der offenen Tür der Bundesregierung in Berlin am vergangenen Wochenende. Er lasse sich regelmäßig über Fortschritte bei der Datenerhebung informieren. „Möglicherweise muss man da sich vorbehalten, noch einmal an den Fristen etwas zu machen“, kündigte Lindner in diesem Zusammenhang an. Allerdings: In dieser Sache entschieden ist noch nichts.

Erst wenige Eigentümer haben Erklärung abgegeben

Nach einer aktuellen Umfrage der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ (FAS) unter den Bundesländern haben bislang nur relativ wenige Besitzer privater Grundstücke ihre Grundsteuererklärung abgegeben. Demnach liegt die Abgabequote je nach Land leicht über oder sogar unter 10% der erwarteten Erklärungen. Und nur in sechs Ländern liegt die Abgabequote den FAS-Angaben zufolge bei über 10%. Am besten steht noch Hessen mit 13,9% da. Es folgen Niedersachsen (12,7%), Schleswig-Holstein (11,9%) und Bayern (11,6%). Die wenigsten Abgaben gab es laut FAS bislang in Mecklenburg-Vorpommern mit einer Quote von 4,2%. Brandenburg liegt mit 5,2% aber ebenfalls nur unwesentlich besser.

Auch Wirtschaftsverbände fordern Verlängerung der Abgabefrist

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom April 2018, wonach die gegenwärtige Berechnung der Grundsteuer verfassungswidrig ist, gilt daher ab 2025 ein neues System der Grundsteuer-Berechnung. Dafür müssen allerdings fast 36 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden. Das geschieht auf Grundlage von Angaben, die Eigentümer nun einreichen müssen. Bereits Mitte Juli kam es dabei mehreren Medienberichten zufolge bei der Steuer-Plattform „Elster“ zu technischen Schwierigkeiten. Sie war für die Nutzer vorübergehend nicht erreichbar. Die Bundessteuerberaterkammer und der Deutsche Industrie- und Handelskammertag sowie einige Landespolitiker forderten daraufhin eine Verlängerung der Abgabefrist. Die Finanzbehörden selbst nehmen die Daten seit dem 01.07.2022 entgegen. Die Frist endet regulär (noch) am 31.10.2022.

Deutscher Städtebund gegen eine Fristverlängerung

Vom Deutschen Städtebund heißt es unterdessen, dass er eine Fristverlängerung nicht befürworte. Denn die Erfahrung zeige, dass die Dynamik bei der Abgabe von Steuererklärungen mit Ende der Fristen immer deutlich zunimmt. „Die Erklärungsfrist ist nicht einmal zur Hälfte abgelaufen; sicher werden viele Menschen die Erklärung in den nächsten Wochen noch ausfüllen“, erläuterte der Hauptgeschäftsführer des kommunalen Spitzenverbandes, Helmut Dedy, gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Allerdings: Falls sich im Oktober abzeichnen sollte, dass viele Feststellungserklärungen nach wie vor fehlten, wäre dies dann eine andere Situation, gibt der kommunale Spitzenverband zu Bedenken. (as)

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Bild: © Min Chiu – stock.adobe.com