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21. Oktober 2024
Kleinlein sieht Versicherer durch Riester-Neuregelung bevorzugt
Kleinlein sieht Versicherer durch Riester-Neuregelung bevorzugt

Kleinlein sieht Versicherer durch Riester-Neuregelung bevorzugt

Axel Kleinlein begrüßt den Gesetzentwurf zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge, moniert aber handwerkliche Schwächen. Der Versicherungsmathematiker kritisiert, die Riester-Neuregelung würde Versicherer zulasten anderer Finanzdienstleister bevorzugen.

Der ehemalige Vorstandssprecher des Bund der Versicherten e. V. (BdV), Axel Kleinlein, hat eine Stellungnahme zum „Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten Altersvorsorge“ veröffentlicht. Darin bezeichnet der unabhängige Versicherungsmathematiker das Gesetz im Großen und Ganzen als großen Wurf und guten Schritt nach vorne, das zu echten Besserungen für die Bürger führe. Doch er kritisiert: „Leider finden sich im Kleingedruckten immer noch massive Bevorzugungen der Versicherungswirtschaft“. Seiner Ansicht nach würden nach derzeitigem Wortlaut auch weiterhin die Versicherer allein die Auszahlphase beherrschen. Er sieht den Gesetzgeber gefordert, handwerkliche Fehler auszumerzen und Auszahlpläne zum Beispiel über Fondsgesellschaften oder ETFs zu ermöglichen.

Auszahlphase: Andere Finanzdienstleister nicht ausschließen

Das Hauptproblem bestehe laut Kleinlein darin, dass für die Auszahlphase eine sehr strikte Kostenstruktur vorgesehen ist, die den Angeboten vieler Finanzdienstleister fremd ist. „Hier wird durch die Hintertür dafür gesorgt, dass auch weiterhin die Versicherer mit ihren teuren Verrentungen den Markt dominieren“, schreibt Kleinlein. „Das ist so, als sollte es eigentlich keine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Autobahn geben, im Kleingedruckten dann aber steht, dass nur Fahrzeuge mit einer Stern-Verzierung das Gaspedal durchdrücken dürfen“, so der Versicherungsmathematiker weiter. Ähnlich sei die gesetzliche Kostenvorgabe, die letztlich nur für Versicherer anwendbar sei und andere Finanzdienstleister ausschließe. Kleinlein fordert auch in der Auszahlphase einen „echten“ Wettbewerb.

Kalkulatorischen Gestaltungsspielraum für Auszahlpläne erweitern

Kleinlein spricht sich für einen größeren kalkulatorischen Gestaltungsspielraum für die Auszahlpläne aus. Das Gesetz ermögliche den Versicherern neue Produktkonstruktionen, was auch für die anderen Anbieter gelten sollte.

Hinsichtlich der Sterblichkeitsannahmen fordert der Versicherungsmathematiker eine größere Transparenz. „Nur wenn der Kunde weiß, mit welcher Lebenserwartung der Tarif kalkuliert ist, kann er das Angebot vernünftig einordnen“, so Kleinlein.

Die Stellungnahme findet sich auf der Homepage von Kleinleins Firma mathconcepts.de. (tik)

Bild: © Jenny Sturm – stock.adobe.com

 

Leserkommentare

Comments

Gespeichert von Wilfried Stras… am 25. Oktober 2024 - 09:59

Kleinlein soll sich nur dafür einsetzen, dass die dämlichen Garantien-purer Schwachsinn da nach Inflation sowieso nur Trinkgeld "gesichert" wird, aber man die Rendite um mindestens 3% reduziert.  Da noch Kosten für die Verwaltung und den Vertrieb anfallen, leider-Beamte kosten ja nichts-siehe Prof. Raffelhüschen, besteht GARANTIERT keine Chance auf adäquate Vorsorge. Ohne Garantie und mit reduzierter Bürokratie-in einem Beamtenstaat nur VOKAL möglich, ist Riester fast  perfekt.