Nachdem der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BDV) dem Vergleichsportal Check24 unlauteren Wettbewerb vorgeworfen und geklagt hatte, verordnete das Landgericht München Check24 größere Transparenz für seine Nutzer. Laut BDV präsentiere sich Check24 als Dienstleister, versäume jedoch, seine Funktion als Versicherungsmakler offenzulegen. Ein unabhängiger Vergleich sei durch die vertragliche Bindung zu einzelnen Versicherern nicht möglich – all dies führe die Verbraucher irre. Das Gericht hat nun geurteilt, dass das Geschäftsmodell zwar nicht gesetzeswidrig sei, jedoch die Funktion des Vergleichsportals als Versicherungsvermittler dem Kunden deutlich offengelegt werden muss.
Dieses Urteil dürfte sicher auch Auswirkungen auf andere Vergleichshäuser haben. Sind Vergleichsportale mit den verschiedenen Anbietern vertraglich verbunden, muss dies dem Verbraucher eventuell deutlich gemacht werden. Hier kann jedoch leicht ein falsches Bild entstehen: Die vertragliche Bindung bedeutet nicht zwingend eine bevorzugte Stellung im Vergleich. Allerdings bedeutet diese immer, dass das Vergleichsportal an einer erfolgreichen Vermittlung Geld verdient. Ein deutlicher Hinweis darauf könnte in Zukunft Normalität werden. Ob dieser Hinweis allerdings die gewonnene Transparenz der Vergleiche oder gar das Geschäftsmodell eines Vergleichsportals gefährdet, ist sehr fraglich.
Kongress Gewerbeversicherung
Der Kongress „Gewerbeversicherung“ wird in Kooperation mit Gewerbeversicherung 24 GmbH gestaltet (Mehr Informationen: https://gewerbeversicherung.de) und findet am 26.10.2016 im Rahmen der DKM statt (Mittwoch, 10.00 bis 17.45 Uhr, Raum 5, Halle 5).
Der Blog zu den DKM-Kongressen
Die DKM 2016 wird von 19 verschiedenen Kongressen begleitet. Bereits im Vorfeld zur DKM werden die dort präsentierten Themen in einem Blog aufgegriffen.

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