AssCompact suche
Home
Assekuranz
15. April 2020
IVFP: Die Basisrente unter mehreren Gesichtspunkten
Rürup-Rente – Ordner mit Beschriftung, Paragraf und Waage – Recht, Gesetz, Anwalt

IVFP: Die Basisrente unter mehreren Gesichtspunkten

In einer aktuellen Publikation nimmt das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) die Basisrente unter die Lupe und liefert Argumente, warum diese Vorsorgeform nicht nur für Selbstständige, sondern vor allem auch für Gutverdiener, Frauen und die Generation 50plus Vorteile hat. Auch zu den Kritikpunkten an der Basisrente wird Stellung genommen.

Ursprünglich ist die Basisrente (Rürup-Rente) als geförderte Altersvorsorgeform für Selbstständige konzipiert worden, für die die anderen staatlich geförderten Vorsorgeformen wie die Riester-Rente und die betriebliche Altersversorgung (bAV) nicht möglich sind. Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) rückt nun aber drei weitere Zielgruppen in den Fokus, für die die Basisrente als Altersvorsorgeinstrument interessant sein kann: gutverdienende Arbeitnehmer, Frauen und die Generation 50plus.

Vorteile für Gutverdiener

Was die Vorteile der (fondsgebundenen) Basisrente gegenüber einer anderen staatlich geförderten Altersvorsorge betrifft, weist das IVFP darauf hin, dass ein wesentlich höheres gefördertes Volumen pro Jahr von 25.046 Euro (ledig) bzw. 50.092 Euro (verheiratet) möglich sei. Eine Summe, die für Gutverdiener mit einem höheren Steuersatz und für die Generation 50plus wichtig sei. Außerdem könne bei der Basisrente auf die Bruttobeitragsgarantie verzichtet werden. Dies erhöhe die Chancen auf eine höhere Rendite und Rente noch einmal deutlich.

Davon können Frauen profitieren

Die Basisrente könne zudem von jedem abgeschlossen werden, das heißt, das Fördervolumen könne familienintern verteilt werden, insbesondere auch an die Ehefrau. Denn oftmals hätten gutverdienende Ehemänner bereits hohe Ansprüche aus anderen Versorgungswegen, zum Beispiel der bAV, einem Versorgungswerk oder der gesetzlichen Rentenversicherung. Frauen hingegen wiesen häufig unterbrochene Erwerbsbiografien, etwa durch Kindererziehungszeiten, und dadurch deutlich geringere Rentenansprüche auf. Daher sollte laut IVFP in Betracht gezogen werden, die Basisrente als internen Familienausgleich für die Ehefrau abzuschließen. Statistisch wiesen Frauen zudem eine höhere Lebenserwartung auf, was zusätzlich für einen Abschluss der Versicherung für die Frau spreche.

Deswegen ist die Generation 50plus die geeignete Klientel

Für die Generation 50plus führt das IVFP als Vorteil ins Feld, dass diese Klientel in der Regel über höhere Einkommen und Vermögenswerte verfüge als die jüngeren Altersgruppen und entsprechend hohe Beiträge aufbringen könne. Darüber hinaus stehe für diese Generation das Thema Altersversorgung viel mehr im Fokus als dies häufig bei jüngeren Menschen der Fall sei. Schließlich sei der Ruhestand für diese Personen nicht mehr in allzu weiter Ferne und sie suchten oft nach einem sinnvollen Weg ihren Lebensstandard zu sichern.

Kritikpunkte relativieren sich

Das IVFP nimmt auch zu oft genannten Kritikpunkten an der Basisrente Stellung und gibt zu bedenken, dass sich diese bei genauerer Betrachtung relativieren: So ist die Basisrente als lebenslange Leibrente konzipiert, die bis zum Lebensende Renten auszahlt, auch wenn längst kein Kapital mehr vorhanden wäre. Eine Möglichkeit der Kapitalauszahlung oder einer Vertragskündigung besteht jedoch nicht. Basisrentenverträge können nur beitragsfrei gestellt werden. Bei vielen Menschen – insbesondere bei Selbstständigen – ist dies laut IVFP aber eher als Vorteil zu sehen, da sie oftmals dazu neigen, die angesparte Altersvorsorge für anderweitige Zwecke zu verwenden.

Des Weiteren wurde die Basisrente bei der Vererbbarkeit an die gesetzliche Rente angelehnt. Kindergeldberechtigte Kinder und Ehepartner erhalten nicht das vorhandene Kapital als Einmalbetrag ausgezahlt. Das Kapital ist jedoch nicht weg, sondern wird als Leibrente lebenslänglich geleistet. Marktstandard ist aktuell hierbei die Verrentung des (Rest-)Kapitals im Todesfall als Leibrente für den hinterbliebenen Ehepartner. In manchen Fällen geschieht dies auch in Form einer Rentengarantiezeit. Bei Ledigen kommt das vorhandene Kapital im Todesfall dem gesamten Versichertenkollektiv zugute – vorteilhaft für diejenigen, die länger leben.

Weitere Informationen, Anmerkungen und Rechenbeispiele gibt es unter https://www.ivfp.de/basisrente/

Bild: © MQ-Illustrations – stock.adobe.com