Für Eigenheimbesitzer im Rentenalter gibt es verschiedene Wege, um das in Haus oder Wohnung gebundene Vermögen zu nutzen, ohne ausziehen zu müssen. Bei einer klassischen Immobilienverrentung wird das Haus im Alter verkauft gegen eine Rentenzahlung. Bei der Verrentung und dem Teilverkauf von Immobilien gibt es inzwischen etliche Anbieter mit unterschiedlichen Modellen, doch kaum einheitliche Standards. Das Deutsche Institut für Altersvorsorge DIA spricht sich deshalb für ein Mindestmaß an gesetzlicher Regulierung aus. So seien Standards erforderlich, insbesondere in der Beratung der Eigentümer. Um die Rente oder die Kapitalleistung zu erhalten, würden Eigentümer ihre selbstgenutzte Immobilie ganz oder teilweise aus den Händen geben.
Mindestens ein nachvollziehbares Beratungsprotokoll
Was die Beratung und Aufklärung zu diesem Rechtsakt angeht, plädiert das DIA zumindest für ein Beratungsprotokoll, das alles nachvollziehbar festhält. „Das Deutsche Institut für Altersvorsorge plädiert seit jeher für Eigenverantwortung der Bürger und ist gegen eine überbordende Regulierung der privaten Finanzangelegenheiten, aber bei der Immobilienverrentung besteht erkennbarer Bedarf an mehr Regulierung“, erklärt DIA-Sprecher Klaus Morgenstern. Aktuell herrsche eine skurril anmutende Situation, so Morgenstern weiter. Für den Abschluss eines Fondssparplans, in den monatlich 50 Euro eingezahlt werden, sei ein Beratungsprotokoll vorgeschrieben. Für die Verrentung einer Immobilie im Wert von 500.000 Euro fordere der Gesetzgeber das nicht.
Verschiedene Angebote, wenig Transparenz
Die Anbieter rühren derzeit die Werbetrommel für ihre Verrentungsmodelle oder den Teilkauf. Doch für Immobilieneigentümer mangelt es an Transparenz und die Angebote lassen sich kaum vergleichen. Dies betrifft zum Beispiel die Frage nach möglichen Folgekosten, die auf die Eigentümer bei einer Sanierung zukommen. Ein erster Schritt zu mehr Transparenz könnten nach Ansicht des DIA unabhängige Checklisten für Immobilienbesitzer sein, anhand derer sich alle relevanten Faktoren überprüfen lassen. Darüber hinaus sollten die Anbieter nachvollziehbar darüber informieren, mit welchen Abschlägen beispielsweise spätere Sanierungen oder die zu erwartende Marktentwicklung berücksichtigt werden. (tk)
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