Ein Beitrag von Tomas Peeters, Vorstandsvorsitzender der Baufi24 Baufinanzierung AG und CEO der Bilthouse-Gruppe
Der Kauf einer Wohnung oder eines Hauses ist ein teures Unterfangen. In der Regel lässt sich der Erwerb einer Immobilie dann auch nicht ausschließlich aus eigenen Mitteln stemmen. Aber selbst wenn dies – beispielsweise aufgrund einer größeren Erbschaft – theoretisch möglich sein sollte, ist es meist wirtschaftlich sinnvoller, den Großteil des Kaufpreises über Hypothekendarlehen zu finanzieren, statt ausschließlich auf Eigenkapital zurückzugreifen. Dies gilt vor allem dann, wenn staatliche Kreditförderprogramme in Anspruch genommen werden können. Ihre Attraktivität hat sich durch den drastischen Zinsanstieg in den zurückliegenden eineinhalb Jahren deutlich erhöht.
KfW als erste Anlaufstelle
Der erste Blick wird in diesem Zusammenhang in der Regel auf das Angebot der KfW fallen. Erst Mitte Oktober wurden hier die Antragsbedingungen für das im Juni gestartete Programm „Wohneigentum für Familien“ deutlich gelockert. Gefördert werden selbst genutzte Neubauten sowie der Ersterwerb eines neu gebauten Wohnhauses oder einer Eigentumswohnung, wenn diese mindestens die Effizienzhaus-Stufe 40 erreichen. Lag die Grenze beim zu versteuernden Einkommen, bis zu der die extrem günstigen Hypothekenkredite (Effektivzins ab 0,01%) bei diesem Programm in Anspruch genommen werden konnten, für Familien mit einem Kind zunächst bei 60.000 Euro, ist sie inzwischen um 50% auf 90.000 Euro angehoben worden. Für jedes zusätzliche Kind unter 18 Jahren kommen weitere 10.000 Euro hinzu. Das besagte „KfW-Programm 300“ ist damit nun einem deutlich größeren Kreis von Antragstellern zugänglich. Nach wie vor besteht aber eine gewisse Diskrepanz zwischen den hohen Kosten eines energetisch top-modernen Neubaus auf der einen und den festgelegten Einkommenshöchstgrenzen auf der anderen Seite. Gerade in Metropolregionen wird sich beides zusammen nicht immer unter einen Hut bringen lassen. Alternativen sind gefragt.
Antragsberechtigt bei höherem Einkommen
Berücksichtigt wird dieser Aspekt zum Beispiel beim „IFB-Eigenheimdarlehen“ der Hamburgischen Investitions- und Förderbank. Beim Kreditförderprogramm der Hansestadt fallen die Einkommensgrenzen für Antragsberechtigte deutlich großzügiger aus. Zudem ist der geförderte Kredit von maximal 150.000 Euro auch von Singles oder Paaren ohne Kind nutzbar. Für einen Zweipersonenhaushalt liegt die Grenze bei einem zu versteuernden Einkommen von 100.000 Euro, für jedes Kind kommen weitere 20.000 Euro hinzu. Das Bankdarlehen wird für 15 Jahre zu 2% angeboten. Die zu zahlenden Zinsen liegen damit bei weniger als der Hälfte der aktuellen Marktkonditionen. Zudem erfolgt die Grundschuldeintragung im Grundbuch nachrangig, wodurch sich die Zinsbelastung für den restlichen Teil der Fremdfinanzierung ebenfalls etwas reduziert.
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