Mit dem Inkrafttreten der Neufassung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zum 01.09.2023 (AssCompact berichtete) kann die Kfz-Zulassung nun völlig digital erfolgen. Ein Behördengang ist nicht mehr notwendig.
Auch Dienstleister wie Versicherer, Makler- und Autohäuser können den neuen Service nutzen und die Zulassung online für ihre Kunden und Kundinnen erledigen. Seit Anfang der Woche bietet beispielsweise die Alte Leipziger diesen Service an, wie der Versicherer per Pressemitteilung bekannt gegeben hat. Ermöglicht wird dies durch eine neue Großkunden-Schnittstelle des GDV. Zunächst allerdings nur für Privatpersonen und deren Pkw.
Es müssen noch technische Hürden genommen werden
Wie viele Kfz-Versicherer den neuen Service anbieten werden, ist allerdings nicht bekannt. Das teilt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) auf AssCompact-Anfrage mit. Auch die genauen Termine, wann die einzelnen Kfz-Versicherer die sogenannte „i-Kfz“-An- bzw. Ummeldung anbieten werden, sind dem GDV nicht bekannt.
Derzeit müssten jedoch noch einige technische Hürden genommen werden, so der GDV. „Vielfältige Schnittstellen zwischen Bund, Ländern und Kommunen einerseits und der Wirtschaft andererseits müssen aufeinander abgestimmt werden. Das bedeutet auch, dass alle Zulassungsstellen ihre Online-Portale für automatisierte Zulassungsvorgänge zeitnah bereitstellen.
„Solange die Zulassungsstellen noch nicht flächendeckend angebunden sind, können Versicherer ihren Kunden den neuen Service noch nicht überall anbieten. Wir gehen von einer Stabilisierungsphase aus, in der gerade zu Beginn nur vereinzelt Zulassungsvorgänge durchgeführt werden können,“ heißt es weiter vom GDV.
Wie die Online-Zulassung funktioniert
Neben der elektronischen Versicherungsbestätigung, auch bekannt als eVB-Nummer, wird zur Online-Zulassung ein persönlicher Zugangslink benötigt. Auch Nummernschilder können online bestellt werden. Nach der digitalen Zulassung können Fahrzeuge unmittelbar am Straßenverkehr teilnehmen, heißt es auf der Website des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr. Der digitale Zulassungsnachweis reicht aus, bis die amtlichen Siegel per Post zugestellt werden – er gilt maximal zehn Tage lang. (js)
Bild: © fotohansel – stock.adobe.com
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