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4. Januar 2024
Hochwasserlage rückt Elementarversicherung wieder in den Fokus
Hochwasserlage rückt Elementarschadenversicherung wieder in den Fokus

Hochwasserlage rückt Elementarversicherung wieder in den Fokus

In mehreren Bundesländern stehen viele Gebiete unter Wasser. Aufgrund des Hochwassers zeichnen sich schon heute hohe Kosten für die Versicherer und den Staat ab. Die Diskussion um eine Elementarschaden-Pflichtversicherung dürfte deshalb wieder an Fahrt aufnehmen.

Die Hochwasserlage in den betroffenen Bundesländern bleibt kritisch. Noch gibt es zu den Ereignissen der vergangenen Tage keine Zahlen zu den Schäden – ob nun versichert oder nicht.

Erst kürzlich hatte der GDV für die Versicherer eine Naturgefahrenbilanz für das Jahr 2023 veröffentlicht. Demnach sind im vergangenen Jahr Schäden in Höhe von 4,9 Mrd. Euro durch Wetterextreme entstanden. Dem GDV zufolge entfielen auf die Sachversicherung Schäden in Höhe von 3,6 Mrd. Euro: 2,7 Mrd. Euro für Schäden durch Sturm und Hagel und 900 Mio. Euro durch weitere Naturgefahren wie Überschwemmungen in Folge von Starkregen. Die Schadenbilanz fällt hier leicht unterdurchschnittlich aus. Für die Kraftfahrtversicherer war 2023 mit rund 465.000 Schäden in Höhe von 1,3 Mrd. Euro hingegen überdurchschnittlich hoch. Der langjährige Durchschnitt liegt hier bei 1,1 Mrd. Euro.

Lösung Elementarschaden-Pflichtversicherung?

2023 war also so etwas wie ein normales Jahr aus Sicht der Versicherer. Die aktuelle Situation dürfte die Diskussion um eine Elementarschaden-Pflichtversicherung jedoch wieder beleben. Im Jahr 2021 nahm diese aufgrund der verheerenden Folgen des Sturmtiefs Bernd an Fahrt auf. Die Versicherer bezahlten damals 8,75 Mrd. Euro an die Versicherten, 30 Mrd. Euro übernahm der Staat. Immobilienbesitzer wurden durch das Ereignis wachgerüttelt und schlossen eine Elementarschadenversicherung ab. Allerdings ebbte das Interesse bald wieder ab, wie Versicherer und Assekuradeure berichteten. Und so bleiben weiterhin etwa 46% der Hausbesitzer ohne Elementarschutz. Zudem wurden die Versicherungen immer teurer, zuletzt auch aufgrund der Schadeninflation. Seither wird über die Versicherbarkeit von Elementarschäden und die Einführung einer Elementarschaden-Pflichtversicherung diskutiert. Doch hat auch die Einsetzung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe vonseiten der Politik bisher keine Ergebnisse gebracht.

Versicherer wollen mehr Prävention und Bebauungsregeln

Erst- und Rückversicherer sprechen sich denn auch klar gegen eine Pflichtversicherung aus. Sie setzen auf Prävention und Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung. Diese sollen dazu beitragen, dass Schäden durch Naturkatastrophen und damit Versicherungsprämien finanziell nicht aus dem Ruder laufen. „Es wird vielerorts geplant und gebaut, als ob es den Klimawandel und seine Folgen nicht gäbe“, so GDV-Geschäftsführer Jörg Asmussen. „Daher benötigen wir eine Verankerung der Anpassung an den Klimawandel im Bauordnungsrecht, weniger Flächenversiegelungen und Bauverbote in Überschwemmungsgebieten.“ Um die Folgen des Klimawandels abzufedern, haben die Versicherer ein Gesamtkonzept erarbeitet, das drei Kernelemente umfasst: Verbindliche Schritte zur Klimafolgenanpassung, privaten Versicherungsschutz für Hauseigentümer und eine staatliche Vorsorge für den Fall eines katastrophalen Großereignisses.

Zögerliche Hausbesitzer

Versicherungsmakler stellen aber auch immer wieder fest, dass die Beratung der Hausbesitzer nicht immer ganz einfach ist. So gibt es Makler, die eine Wohngebäudeversicherung grundsätzlich nur mit Elementarschutz vermitteln. Überall gelingt dies aber nicht, oftmals verlassen sich die Kunden darauf, dass der Staat im Fall der Fälle schon einspringen werde. Makler müssen zudem feststellen, dass manchem Kunden die Absicherung des Kfz mehr am Herzen liegt als die Absicherung der Immobilie.

Bei einem Treffen von Branchenvertretern anlässlich des 1. Kreuznacher Kamingesprächs der degenia am Jahresende sprachen sich Versicherer, Assekuradeure und Makler beispielsweise für die verbindliche Einführung eines Opt-out-Modells aus. Hierbei muss der Versicherungsnehmer explizit den Einschluss der Elementardeckung ablehnen, sofern er diese nicht wünscht. So könnten auch Vergleichsprogramme diese in ihren Tools vorbelegen. Dies wird bisher aus Gründen einer guten Platzierung im Preisvergleich nicht gemacht.

Einigkeit herrschte auch darüber, dass der Staat nicht länger als Retter in der Not auftreten sollte, um den Schaden zu begleichen. Dies würde als unfair gegenüber den Versicherten gelten, die regelmäßig die erhöhten Prämien für die Elementardeckung entrichten. Den Druck auf Hausbesitzer könnte man auch dadurch erhöhen, dass Banken eine Baufinanzierung nur vergeben, wenn eine Elementarschadenversicherung vorliegt.

Klima-Experten gehen davon aus, dass das Risiko für Naturkatastrophen in Deutschland weiter ansteigen wird. Die Versicherer hoffen deshalb auf eine baldige Reaktion der Politik. Nach dem jetzigen Starkregen sollte die Diskussion wieder an Fahrt aufnehmen. (bh)

Lesen Sie auch: Versicherungspflicht bei Elementar: Studie widerspricht GDV

Bild: © Rico Löb – stock.adobe.com

 

Leserkommentare

Comments

Gespeichert von Martin Kasten … am 05. Januar 2024 - 12:09

Ich verstehe die Diskussion nicht. 

Wem seine Immobilie nichts Wert ist, versichert sie halt nicht. 

Viel mehr Existenzen werden durch die nicht vorhandene Arbeitskraftabsicherung zerstört. 

Warum wird nicht da über eine Pflicht gesprochen?