Erst Ende Juli hat Amazon die Verkäufer auf seiner Plattform informiert, dass sie im Rahmen ihres „Amazon Services Business Solutions Vertrags“ innerhalb von 30 Tagen einen Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung vorweisen müssen. Dies betrifft nun auch alle kleineren Händler, deren Bruttoumsatz aus Transaktionen in einem Monat 5.000 Euro überschreitet. Außerdem muss in dieser Versicherung auch Amazon selbst als zusätzlicher Versicherter miteingeschlossen sein.
Hiscox hat schnell reagiert: Der Spezialversicherer hat bereits seit vergangenem Jahr eine „Amazon-konforme“ Versicherung auf dem Markt. Nun gibt es eine aktualisierte Fassung, die dem neusten Stand der Amazon-Anforderungen entspricht.
Speziell für Amazon Sellers
Die Versicherungslösung von Hiscox, speziell für Amazon Sellers, umfasst unter anderem die Betriebshaftpflicht inklusive einer Produkthaftung. Zudem wird Amazon.com Services LLC in den Versicherungsvertrag inklusive eines „Amazon Certificate“ aufgenommen. Hiscox bietet diese Option mit einem 15% Zuschlag auf die Versicherungsprämie an.
Amazon will Haftpflichtschäden vorgreifen
Amazon geht diesen Schritt, um möglichen Haftungsschäden vorzugreifen. Dies ist besonders dann wichtig, falls ein defektes Produkt, das in der EU oder Großbritannien verkauft wurde, Sach- oder Personenschäden verursacht. Mit den neuen Anforderungen will Amazon sowohl sich selbst als auch die Verkäufer vor potenziellen Haftungsansprüchen schützen.
Wie Hiscox in einem Blogbeitrag informiert, erstattet Amazon bei Anträgen unter 1.000 Euro oder 1.000 Pfund, die durch ein fehlerhaftes Produkt entstehen, nach eigenem Ermessen direkt an den Käufer. Betroffene Händler werden informiert und können den Antragsstatus im „SellerCentral“ einsehen. Solange ein gültiger Versicherungsnachweis vorliegt und die Richtlinien eingehalten werden, verlangt Amazon keine Erstattung vom Händler oder dessen Versicherung. Bei Anträgen über 1.000 Euro oder 1.000 Pfund wird Amazon (oder der externe Verwalter Sedgwick) den Antrag gemeinsam mit dem Händler prüfen und die Erstattung an den Kunden veranlassen. (bh)
Bild: © Aleksei – stock.adobe.com
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