Vor rund drei Wochen hat der Bundestag die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen (AssCompact berichtete). Nun hat das sogenannte Heizungsgesetz die letzte parlamentarische Hürde im Bundesrat genommen. Bayern ist mit seinem Antrag, den Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat anzurufen, gescheitert. Somit ist das Gesetz automatisch gebilligt, denn eine Zustimmung der Länder war nicht erforderlich. Damit kann das Gesetz in weiten Teilen Anfang 2024 in Kraft treten.
Bundesrat verlangt weitergehende Fördermaßnahmen
Um die Bundesbürger zu unterstützen, soll die Richtlinie für die Bundesförderung effiziente Gebäude angepasst werden. Für besondere Härtefälle oder das Vorliegen besonderer persönlicher Umstände sind Ausnahmeregelungen geplant.
In einer begleitenden Entschließung verlangt der Bundesrat von der Bundesregierung, im Zuge der nächsten Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes die finanzielle Förderung zu erweitern: Auch Maßnahmen, die lediglich gesetzlichen Anforderungen erfüllen, aber nicht über dieses hinausgehen, sollen künftig förderfähig sein. (tk)
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