Interview mit Ulrike Taube, Mitglied des Vorstands der ERGO Vorsorge Lebensversicherung AG, verantwortlich für betriebliche Altersversorgung
Frau Taube, die Arbeitskraftabsicherung im Rahmen der bAV nimmt an Bedeutung zu. Wie sieht es denn mit der Grundfähigkeitsversicherung in diesem Zusammenhang aus?
Der Bedarf nach passgenauen betrieblichen Lösungen für die Mitarbeiter steigt vor dem Hintergrund eines branchenübergreifenden Arbeitskräftemangels stetig. Im Wettbewerb um die besten Talente nimmt auch die Bedeutung sogenannter Social Benefits zu, also etwa der betrieblichen Altersversorgung. Für viele Menschen beschränkt sich diese allerdings auf den Bereich der Altersvorsorge. Dabei bietet die bAV so viel mehr, wie beispielsweise die Möglichkeit der Hinterbliebenen- und Arbeitskraftabsicherung. Für Arbeitnehmerinnen und -nehmer und insbesondere im handwerklichen Bereich ist die Grundfähigkeitsversicherung neben der Berufsunfähigkeitsversicherung ein weiterer Weg, ihre Arbeitskraft im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung abzusichern und gezielt Schutz vor vorzeitigen finanziellen Risiken in Folge des Verlusts einer oder mehrerer Grundfähigkeiten zu erhalten. Mit der ERGO Body Protect haben wir als ERGO Vorsorge im September eine völlig neue Grundfähigkeitsabsicherung auf den Markt gebracht und so auf die steigende Nachfrage reagiert. Arbeitnehmerinnen und -nehmer können ihre Versorgung damit deutlich stärker nach ihren individuellen Bedürfnissen, Interessen sowie Lebens- und Berufssituationen gestalten. Dies ist für die Arbeitgeber ein wichtiges Instrument im Wettbewerb um benötigte Arbeitnehmer und ergänzt ein vom Arbeitgeber gewolltes und notwendiges Gesamtvergütungsmodell im Wettbewerb um Fach- und Arbeitskräfte und deren Erhalt.
Auf welche gesetzliche Grundlage stützt sich denn die Absicherung von Grundfähigkeiten innerhalb der betrieblichen Versorgung?
Das Bundesministerium der Finanzen hat im Schreiben „Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung“ vom 12.08.2021 unter Randziffer 3b klargestellt, dass auch eine Grundfähigkeitsversicherung die Voraussetzungen des Betriebsrentengesetzes erfüllt.
Ihre neue Grundfähigkeitsversicherung haben Sie bereits erwähnt. Ist das Produkt auch für das Kollektivgeschäft zugänglich?
Vertrieblich ist das Kollektivgeschäft von großer Bedeutung. Es ermöglicht dem Arbeitgeber, hinsichtlich von Mitarbeiterbindung und -gewinnung Versicherungsschutz für vorzeitige Risiken günstig und mit deutlich erleichterter Risikoprüfung anzubieten. Der Arbeitgeber kann gezielt – und somit preisgünstiger – bestimmte (für die Tätigkeit) wichtige Fähigkeiten absichern und Versicherungsschutz für die gesamte Belegschaft anbieten – auch für Arbeitnehmerinnen und -nehmer, die diesen privat nicht oder nur erschwert erhalten würden. Wir bei ERGO nutzen unsere langjährige Expertise in der Firmen-Gruppenversicherung, denn neben den genannten Vorteilen bei der Risikoprüfung ergeben sich für die Grundfähigkeitsversicherung im Kollektivgeschäft unter anderem auch vereinfachte Prozesse.
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