Die Gothaer hat ihre Produktpalette in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) überarbeitet. Die neuen Tarife SBU Premium mit und ohne Arbeitsunfähigkeitsleistungen (AU) ersetzen die bisherigen Produkte SBU Premium und SBU Plus. Auch die Policen der bestehenden Tarife BU Invest und Direktversicherung Berufsunfähigkeitspolice wurden optimiert. Frühester Versicherungsbeginn ist der 1. Juli 2023, wie das Unternehmen mitteilt.
Work-Life-Balance-Option ermöglicht Flexibilität bei Rentenhöhe und Beitrag
Die neue BU ist laut der Gothaer das erste Produkt auf dem Markt mit einer Work-Life-Balance-Option. Hintergrund dafür sei die immer flexiblere werdende Arbeitswelt, erklärt Michael Kurtenbach, Vorstandsvorsitzender der Gothaer Lebensversicherung. „Dieser Flexibilität müssen wir auch beim Thema BU gerecht werden“, so Kurtenbach.
Das bedeutet: Reduziert ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin die Arbeitszeit, kann die BU-Rente maximal im gleichen Verhältnis prozentual abgesenkt werden – das verringert den Beitrag. Bei Erhöhung der Arbeitszeit kann die Rente umgekehrt ohne erneute Risikoprüfung aufgestockt werden. Die Anpassung kann beliebig oft gemacht werden.
Zudem hat der Versicherer die Abfragezeiträume für Gesundheitsfragen verkürzt. Bei stationärer Behandlung werden nun nur noch die letzten fünf Jahre (statt zehn Jahre), bei ambulanter Behandlung drei Jahre (statt bisher fünf Jahre) abgefragt. Bei Freizeitaktivitäten müssen ab sofort nur noch Extremsportarten im Antrag angegeben werden.
BU-Rente während Wartezeit bei vom Versicherer beauftragten Gutachten
Der Tarif SBU Premium mit AU schützt Versicherte auch im Falle einer Arbeitsunfähigkeit. Sind Arbeitnehmer vier Monate ununterbrochen krankgeschrieben, und voraussichtlich zwei weitere Monate, erhalten sie insgesamt bis zu drei Jahre lang die monatliche BU-Rente – das ist eine Verdoppelung der Leistungsdauer von 18 auf 36 Monate. „Mit dieser Leistungsdauer und entkoppelt von der Pflicht, einen Antrag auf Berufsunfähigkeit zu stellen, bieten wir unseren Versicherten deutlich mehr Leistungen und vereinfachen den Prozess“, so Kurtenbach.
Eine weitere Neuerung: Die neuen Tarife zahlen bis zu fünf Monate lang die BU-Rente während Versicherungsnehmer oder -nehmerinnen auf von der Gothaer beauftragte, zusätzliche fachärztliche Gutachten warten. „Die ausbezahlten Leistungen dürfen behalten werden – auch wenn der Antrag auf Berufsunfähigkeit nicht bewilligt wird“, erklärt Kurtenbach.
BU und/oder Hinterbliebenenschutz in der bAV
Ein neues Produkt gibt es auch in der betrieblichen Altersversorgung. Mit dem „Versorgungsplan Business“ können Unternehmen ihren Mitarbeitern nun eine BU und/oder einen Hinterbliebenenschutz anbieten. Bei einer Belegschaft ab zehn Mitarbeitern bedarf es nur einer einfachen Erklärung des Arbeitgebers – der sogenannten Dienstobliegenheitserklärung – um die Versicherung abzuschließen. Bei ausgewählten großen Betrieben kann diese sogar ganz entfallen, meldet der Versicherer. (js)
Bild: © dusanpetkovic1 – stock.adobe.com
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