80% als sichere Untergrenze
Klassische Beitragszusagen mit Mindestleistungen haben hier ausgedient. Zwar definiert der Gesetzgeber im Rahmen der BOLZ keine eindeutige Mindestleistung, doch der Arbeitgeber muss die festgelegten Beiträge in eine Anwartschaft auf Versorgungsleistungen umwandeln und bereits beim Zeitpunkt des Abschlusses eine konkrete wertgleiche Leistung definieren. Hierbei darf das wirtschaftliche Anlagerisiko nicht vollständig auf die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen abgewälzt werden. Andererseits ist eine untere Haltelinie der Mindestgarantie gesetzlich nicht definiert. Aus Sicht des Autors bietet ein garantiertes Mindestbeitragsniveau von derzeit 80% der Bruttobeträge eine belastbare und sichere Untergrenze für eine BOLZ.
Zudem stellt sich die Frage, welche Anlageformen zum Aufbau einer Altersversorgung grundsätzlich geeignet sind. Einerseits müssen sie die Inflation abfedern können und andererseits müssen sie regulatorische Sicherheit und Mindestgarantien abbilden können, um Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen vor Totalverlusten zu schützen. Hier sind Investitionen in Produktivkapital und Substanzwerte (Aktien etc.) besonders geeignet. Bei einer hohen Inflation über einen langen Zeitraum ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass sich auch die Aktien überdurchschnittlich entwickeln.
Zusätzlich können beim Aufbau der Altersversorgung weitere systemimmanente Renditehebel genutzt werden, die sich konkret aus der staatlichen Förderung und dem kollektiven Vorteil einer bAV ergeben. Die staatlichen Fördermechanismen der bAV, der gesetzliche Arbeitgeberzuschuss und Rabattierungen durch Kollektivtarife sorgen selbst dann für ein sicheres Renditefundament, wenn die Produktrendite kalkulatorisch mit 0% angesetzt würde.
Die Vorteilhaftigkeit einer bAV im Vergleich zu einer privaten Rentenversicherung hat eine unabhängige Analyse von Herrn Prof. Dr. Thomas Dommermuth, Professor für Steuerlehre, bereits 2020 ergeben. Im Ergebnis können die Mechanismen und Vorteile der bAV die Rendite auf bis zu 9% hebeln.
Die Lösung: Eine bAV mit hoher Aktienquote
Fazit ist: Eine fondsgebundene geförderte Direktversicherung bietet unter Garantie- und Renditegesichtspunkten die optimalen Voraussetzungen für den Aufbau einer effizienten Altersversorgung, die auch der aktuell hohen Inflation standhalten kann. Garantien sind wichtig und aus arbeitsrechtlicher Sicht in der bAV auch notwendig, aber sie müssen bedarfsgerecht ausgerichtet werden, um das Renditepotenzial und die Chance auf Inflationsausgleich zu erhöhen.
Diesen Artikel lesen Sie auch in der AssCompact Sonderedition Betriebliche Versorgung (09/2022), S. 20 f., und in unserem ePaper.
Bild: © Andrey Popov – stock.adobe.com
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