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11. Juni 2018
Fake President oder Phantomfrachtführer: So sahnen Wirtschaftskriminelle ab

Fake President oder Phantomfrachtführer: So sahnen Wirtschaftskriminelle ab

Für Unternehmen stellt Wirtschaftkriminalität inzwischen ein enormes Risiko dar, zumal die Digitalisierung völlig neue Angriffswege bietet und bekannte Delikte vereinfacht. Allein mit der so genannten Fake-President-Masche erbeuteten Kriminelle in den vergangenen zwei Jahren laut GDV über 150 Mio. Euro.

Wirtschaftskriminelle sind für deutsche Firmen zu einem enormen Risiko geworden. Ob Sabotage, Diebstahl, Erpressung oder Betrug – die Digitalisierung hat völlig neue Angriffswege geschaffen und auch bekannte Delikte vereinfacht. Allein mit der sogenannten Fake-President-Masche sahnten Kriminelle in den vergangenen zwei Jahren über 150 Mio. ab, wie Daten der Versicherer zeigen, die Betrugsfälle mit einer Vertrauensschadenversicherung decken. Bei der Fake-President-Masche geben sich Betrüger als Führungskräfte aus und leiten Geld auf eigene Konten um. Rund 50 solcher Fälle meldeten Kunden laut GDV im genannten Zeitraum. Auch jenseits der versicherten Fälle gibt die Entwicklung Anlass zur Sorge: Registrierte das Bundeskriminalamt 2013 lediglich vier Fake-President-Fälle, waren es im Jahr 2016 schon fast 350.

„Phantomfrachtführer“-Masche

Mithilfe elektronischer Kommunikation nehmen Betrüger mittlerweile auch die Identitäten von Kunden, Lieferanten oder Geschäftspartnern an. So geben sich Kriminelle bei der „Phantomfrachtführer“-Masche in Online-Frachtenbörsen als Transportunternehmen aus und stehlen ganze Lkw-Ladungen. „Die Digitalisierung hat völlig neue Angriffswege geschaffen und auch bekannte Delikte vereinfacht. Alle verfügbaren Zahlen weisen darauf hin, dass Wirtschaftskriminelle die Digitalisierung als Chance erkennen und nutzen. Wer kein effektives Compliance-Management hat und an der IT-Sicherheit spart, spielt mit der Existenz seines Unternehmens“, betont GDV-Präsident Wolfgang Weiler.

Payment Diversion

Einen weiteren Angriffsweg von Kriminellen bietet Payment Diversion. Dabei geben sich Täter als Lieferanten aus und ändern die Bankverbindungen. Es entstehen Vermögensverluste durch falsche Überweisungen. Schutz bietet eine Vertrauensschadenversicherung.

Schäden für Unternehmen durch Cyberattacken

Laut Umfragen im Auftrag des GDV fiel jedes zehnte Großunternehmen in den vergangenen zwei Jahren einem Diebstahl und Betrugsfall zum Opfer. Jedes fünfte Unternehmen berichtete von erlittenen Cyberangriffen. Noch häufiger waren KMU betroffen: 30% der befragten KMU hatten wirtschaftliche Schäden durch Hacker-Attacken zu beklagen.

Mehr Prävention und Strafanzeigen

Zur Abwehr von Wirtschafts- und Cyberkriminalität raten Versicherer und Strafverfolgungsbehörden zu größeren Anstrengungen bei der Prävention und mehr Strafanzeigen. Schon das Vier-Augen-Prinzip bei Überweisungen und regelmäßige Schulungen zur IT-Sicherheit könnten laut GDV viele Angriffe abwehren. Firmen sollten auch die Seriosität und Authentizität möglicher Geschäftspartner prüfen. Es gelte zudem, sich auf den Ernstfall vorzubereiten, wie Oberstaatsanwalt Markus Hartmann, Leiter der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) Nordrhein-Westfalen, unterstreicht: „Je eher die Unternehmen wissen, wie sie sich im Fall eines Cyberangriffs zu verhalten haben, desto wirksamer und effizienter ist die Krisenreaktion. Ich kann deswegen nur appellieren: Jedes Unternehmen sollte einen Cyberkrisenplan aufstellen – und Teil dieses Plans muss sein, möglichst schnell die Strafverfolgungsbehörden mit einzubeziehen.“ (tk)